Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1894. (21)

M 39. 557 
6. Zweite Klasse: Die unregelmäßigen Verba und die Vervollständigung der Regeln 
für den Gebrauch der Personalpronomina. 
7. Dritte Klasse: Die wichtigsten Regeln der Syntax (subjonctil, participe 
passé, inkinitiv, Rektion). 
8. Vierte Klasse: Vervollständigung der Syntax. 
9. Fünfte und sechste Klasse: Wiederholung des grammatischen Lehrstoffes mit 
Zugrundelegung eines Uebungsbuches mit zusammenhäugenden deutschen Stücken. 
§ 11. 
Englische Sprache. 
1. Das Lehrziel ist: 
a) Sicherheit im Verstehen eines angemessenen englischen Textes, die durch Lektüre 
einer Chrestomathie oder von Schulausgaben geeigneter Schriftsteller, wie z. B. Delsoe 
(Robinson Crusce), W. Scott (Tales of a Grandlather), Irving (The lise and 
voyages of Christopher Columbus) zu erwerben ist. 
b) Korreltheit im schriftlichen Gebrauch des Englischen, die durch Uebersetzungen aus 
dem Deutschen und durch passende Diktate anzustreben ist; an diese können sich die unter 
§ 10 Ziff. 3 vorgeschriebenen Sprechübungen anschließen. 
Der grammatische Lehrstoff vertheilt sich wie folgt: 
2. Fünfte Klasse: Die Formenlehre mit Einschluß der unregelmäßigen Verba. 
3. Sechste Klasse: die Hauptregeln der Syntax. 
§ 12. 
Geographie. 
1. Der Geographie-Unterricht bezweckt eine anschauliche Kenntniß von der natürlichen 
Beschaffenheit der Erdoberfläche, von den physikalischen und den politischen Verhältnissen der 
Erdtheile und ihrer Länder. In den Unterrichtsstunden sind Wandkarlen zu benützen, 
welche eine klare Ulebersicht über die physikalischen und politischen Verhältnisse gewähren. 
Globus und geographische Anschauungsbilder sind zu benützen. Es ist stets darauf zu 
sehen, daß den Schülern durch Wiederholung und Vergleichung das bereits Erlernte gegen- 
wärtig erhalten und das neu zu Erlernende durch immer wiederkehrenden Hinweis auf 
schon Bekanntes anschaulich gemacht werde. Von der zweiten Klasse ab empfehlen sich 
Versuche der Schüler im Kartenzeichnen. Durch Schilderungen aus Völker= und Länder- 
kunde hat der Lehrer den Unterricht zu beleben. Für geeignete Lektüre ist in den Schüler- 
bibliotheken Vorsorge zu treffen. 
Der Lehrstoff vertheilt sich auf die einzelnen Klassen wie folgt: 
2. Erste Klasse: Geographische Grundbegriffe. Allgemeine Uebersicht über die Erd- 
oberfläche. Das Wichtigste über Bayern. 
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