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staatlichen Stipendien an Zöglinge der genannten Anstalt verweisen Wir neuerdings auf
den unter IV. Ziffer 1 des Landrathsabschiedes für Oberbayern vom 17. März 1891 —
Ges.= u. Verordn.-Bl. Seite 129 und 130 — ertheilten Bescheid.
4. Der Landrath hat die Mittel zur Anstellung einer weiteren Lehrkraft mit prag-
matischen Rechten an der Realschule in Traunstein behufs Verbindung von Lateinklassen
mit dieser Anstalt nach Maßgabe Unserer Verordnung vom 25. Juni 1894 zur Ver-
fügung gestellt.
Wir ertheilen diesem Beschlusse Unsere Genehmigung und beauftragen Unser Staats-
ministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten das Weitere einzuleiten.
5. Die von den Stadtgemeinden Landsberg, Wasserburg und Weilheim angestrebte Um-
wandlung ihrer vierklassigen Realschulen in sechsklassige wird von dem Landrathe dadurch
unterstützt, daß die Uebernahme zu zwei Drittheilen auf Kreiskosten, sowie die Dienstes-
gleichstellung der neu zu berufenden Reallehrer mit den übrigen Reallehrern des Kreises
zugesichert wurde. Diesen Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung und beauftragen
das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten, die weiteren
Einleitungen mit der Maßgabe zu treffen, daß bei Vorhandensein der übrigen Voraus-
setzungen für das Schuljahr 1895/96 je die fünfte Klasse eingerichtet wird.
6. Die Beschlüsse des Landrathes über den Ausbau der Kreisirrenanstalt Gabersee,
über die im Jahre 1895 dort auszuführenden Bauten und über die Aufbringung der hiefür
erforderlichen Mittel haben bereits Unsere Genehmigung erhalten, wobei auf die Ent-
schließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 28. Januar 1895 No. 1644 hin-
gewiesen wird.
Auch die übrigen in Bezug auf die Kreisirrenanstalten in München und Gabersee ge-
faßten Beschlüsse des Landrathes sind genehm.
7. Die für die Regulirung der Loisach in Aussicht genommenen Maßnahmen erschienen
geeignet, eine Verschlimmerung in den Abflußverhältnissen des Nohrsees und der Loisach
hintanzuhalten und einer eventuellen späteren Durchführung des bereits aufgestellten Gesammt-
projektes ohne dessen Beeinträchtigung vorzuarbeiten; die wiederholte Ablehnung des propo-
nirten Kreiszuschusses ist deßhalb insoferne zu bedauern, als zu gedachtem Zwecke auch
schon ein entsprechender Staatszuschuß verfügbar ist; ob für das größere Projekt im Sinne
des Landrathsbeschlusses eine Verwirklichung sich erwarten läßt, steht nach den seitherigen
Erfahrungen dahin; durch das k. Staatministerium des Innern wird jedoch darüber weitere
Erhebung gepflogen.
Die anderweitigen Beschlüsse des Landrathes in Bezug auf Brücken= und Wasserbauten
werden genehmigt.
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