Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1895. (22)

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8. Unsere Regierung ist bemüht, die angestrebte Bahnverbindung nach Kochel zu 
Stande zu bringen und die noch zu lösenden Vorfragen in thunlichster Bälde ihrer Erledigung 
entgegenzuführen. 
9. Dem Antrage auf Gewährung taxfreier Benützung der Staatseisenbahnen für die 
Geschworenen vermögen Wir keine Folge zu geben. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir demselben 
für die umsichtige und sorgsame Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse des Kreises 
auch in diesem Jahre wieder Unsere wohlgefällige Anerkennung aus und verbinden damit 
die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 18. April 1895. 
Luitpold, 
Hrinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. IDr. Frhr. v. Riedel. Frhr. u. Feilihsch. LDr. Frhr. v. Leonrod. v. LTandmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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