Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

  
XW 6. 111 
Angabe 
45 Bezeichnung 
bei den ni Aür- der Behörden, an welche die 
Z nwart . ·Bewerbungenzutichtensind, 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten Bemerkungen. 
  
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
  
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10. 
11. 
12. 
13. 
14. 
15. 
Die Straßenwärter, 
18. 
XII. Herzogthum Sachsen-Meiningen. 
Die Kanzlisten bei dem Staatsmini- 
sterium, 
mDie Schreiber bei der Lande kredit- 
anstalt, 
Die Schreiber bei den Landräthen, 
Die Schreiber bei dem Bergamte, 
. Die Kopisten bei den Landgerichten, 
mDie Gerichtsvollzieher, 
Der Inspektor bei dem Zuchthause zu 
Maßfeld (bis auf weiteres), 
Der Rechnungsführer bei dem Zucht- 
hause zu Maßfeld (bis auf weiteres), 
soweit diese Stelle selbständig besetzt 
wird, 
uDie Hausmeister (einschließlich bis 
auf weiteres des Hausmeisters bei 
dem Arbeitshause zu Dreißigacker 
und bei dem Zuchthause zu Maßfeld), 
die Boten, Diener, Beidiener und 
Hülfsdiener bei allen Behörden und 
Anstalten, soweit die Dienerstellen 
nicht bloße Nebenämter sind, 
Die Aufseher im Arbeitshause zu 
Dreißigacker, 
Die Gefangenwärter und Gefängniß- 
aufseher aller Gattungen, 
Die Heizer bei der Landesirrenanstalt, 
Die Salzsteueraufseher, 
Die Exekutoren bei den Amtsein- 
nahmen, 
Die Flößholzaufseher, 
Die Schreiber bei der Landes-Irren- 
heil- und Pflege-Anstalt, 
Die Registratoren und deren Assi- 
stenten bei dem Staatsministerium, 
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
  
Staatsministerium. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Justiz. 
Die Ministerialstellen, 
innerhalb deren Res- 
sorts die Stellen er- 
ledigt sind. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Justiz. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung des Innern. 
Staatsministerium, Ab- 
theilung der Finanzen. 
Herzogliches Staats- 
ministerium, Abtheil- 
ung des Innern. 
Staatsministerium. 
  
Der Sitz der in neben- 
stehender Spalte auf- 
geführten Behörden 
efindet sich zu Mei- 
ningen. 
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