Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1896. (23)

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Bezeichnung  der  Stellen.

Angabe
bei  den  für  Militäranwärter
  nicht  ausschließlich
  bestimmten
Stellen,  in  welchem
Umfonge  dieselben
vorbehalten  sind.

Bezeichnung

der  Behörden,  an  welche  die

Bewerbungen  zu  richten  sind,

wenn  es  nicht  die  Behörde

selbst  ist,  bei  welcher  die  Anstellung
  gewünscht  wird.

Bemerkungen.

 

4.  Straf=  und  Gefänguißaustalten:

Sekretäre  und  Büreauassistenten,
Hausväter,
Oberaufseher  und  Aufseher.

mindestens  zur  Hälfte.

sämmtlich,  jedoch
unter  Ausschluß  derjenigen
  Stellen,  in
welchen  Beamte  zu
technischen  Dienstleistungen
  und  zur
Leitung  oder  Beaussichtigung
  von
handwerksmäßiger
Arbeit  verwendet
werden.

 

Minister  des  Innern.

 

Der  Vorsteher  der  betreffenden
  Straf=  oder
Gefängnißanstalt.

 

VIII.  Ministerium  für  Landwirthschaft,  Domänen  und  Forsten.

1.  Oberlandeskulturgericht:
*Sekretäre.

2.  Generalkommissionen:
*Sekretäre,.
*  Büreauassistenten,
Diätare,
Drucker  (in  der  Kanzlei).

3.  Spezialkommissionen:
*  Sekretäre,
Diätare.

4.  Landwirthschaftliche  und  Gärtner-Lehranstalten:

*  Rendanten  (Rechnungsführer),
Sekretäre  (Kalkulator,  Registrator),
Diätare.

5.  Thierärztliche  Hochschulen:

*  Administrator,
Rendanten,
Sekretäre  (Registrator),
Oekonomieinspektor,
Futtermeister.

6.  Meliorations=  und  Deichbeamte:
Deichvögte  in  der  Provinz  Hannover,
Wehrmeister,  Dünenmeister,
Dammmeister,  Wallmeister.

mindestens  zur
Hälfte.

 

mindestens  zur
Hälfte.

jwindestens  zur
Hälfte.

 

 

mindestens  zur
Hälfte.

mindestens  zur
Hälfte

 

Generalkommissions-Präsidenten.


Generalkommissions-Präsidenten.


 

wirthschaft,  Domänen

Ministerium  für  Landund
  Forsten.

Ministerium  für  Landwirthschaft,
  Domänen
und  Forsten.

 

Die  betreffende  Regierung
  oder  der  Regierungs--Präsident.


 

 

 

Die  Anzahl  der  auszuschließenden



Stellen  wird  durch
den  Minister  des
Innern  nach  vorgängigem
  Benehmen
  mit  dem  Kriegsminister
  bestimmt.