Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1849. (40)

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Deichverband,  Herrnproisch-Brandschützer,  (Forts.)
der  Oder  und  Weistritz  zu  erbauenden  Deiches,  Statut
  für  denselben  (v.  2.  Oktbr.  49.)  383—  402.
Erster  Abschnitt.  Um  ang  und  Zweck  des  Deichrerbande#.

(55.  1—4.)  383.  384.

Zweiter  Abschnitt.  Vepflichtungen  der  Deichgenossen,
Geldleistungen,  Bestimmung  der  Höhe  derselben  und  Beranlagung
  nach  der  Deichrollc.  (s.  5.—12.)  384—
387.  —  Berichtigung  der  Deichrollen.  (§.  13  —  15.)
387.  388.  —  Erlaß  und  Stundung  der  Deichkassen-Beiträge.
  (ss.  10  —19.)  388.  369.—  Natural-Hülfsleistungen.
  (S6.  20—23.)  389.

Dritter  Abschnitt.  Beschränlungen  des  Eigenthums#an  den
Grundslücken.  (ss.  24—32.)  390.  391.

Vierter  Abschnitt.  Aussichtsrechte  der  Staatsbehörden.
(s.  33—40.)  391.  392.

Fünfter  Abschnikt.  Von  den  Deichbehörden  und  deren  Verwaltung,
  Deichamt  und  Deichbeamte.  (66.41—100.)
392  —400.

Sechster  Abschnitt.  Ven  der  Vertretung  der  Deichgenossen
bei  dem  Deichamte.  (6§#§.  101—100.)  401.  40.

Allgemeine  Bestimmung.  Abänderungen  des

vorstehenden  Deichstaluts  dürfen  nur  unter  landesherrlicher

  Genehmigung  erfolgen.  (S.  107.)  402.

Demminer  Kreisstände,  stehe  Chausseebau  Nr.  9.

Deposital-Extrakte,  vollstänrige,  bel  den  Gerichten,
solche  sollen  nur  dann  noch  gefertigt  werden,  wenn  dazu
besonderer  Anlaß  vorliegt.  (V.  v.  18.  Juli  49.  §S.  22.)
301.  —  statt  der  jährlichen  sind  über  die  vorhandenen
Massen  bloße  Bestands-Anzeigen  zu  den  Akten  zu  erstatten.
  (ebend.  §.  22.)  301.

Devosital-Kassen-Revisionen  (Aisltationen)  gerlchtliche,
  Vorschriften  für  solche.  (V.  v.  18.  Jull  49.  §.  21.)
300  f.

Deposital-Kuratoren,  bei  den  Gerlchten,  lbertragung
  der  Verwaltung  des  Amtes  eines  zweiten  an  einen
Eubalternbeamten  und  Funktionen  beider  Kuratoren.
(V.  v.  18.  Juli  49.  S5.  2.  9.  12.  13.  15.)  295.  297.
298.  299.

Deposital-Mandate,  das  durch  die  A.  K.  O.  vom
17.  Juli  1832.  u.  17.  Juli  1837.  gestattete  Verfahren,
wonach  das  Ein=  und  Nachtragen  ders.  in  die  Kontrollbucher
  einem  höheren  Subalternbeamten  des  Gerichts  übertragen
  werden  kann,  soll  sortan  bei  allen  Gerichten  in  Anwendung
  kemmen.  (V.  v.  18.  Juli  49.  S.  10.)  298.
—  eine  besondere  Vergütigung  für  dieses  Geschäft  findet
  nicht  statt.  (ebend.  §.  10.)  298.  —  Fassung  ders.
zur  Annahme,  Asservation  und  Verausgabung  von  Depositis.
  (ebend.  S.  11.)  298.

Devosital-Massen,  gerichtliche,  das  durch  die  A.  K.
O.  v.  22.  März  1837.  bei  Transferirungen  ders.  gestattete
  Verfahren  findet  fortan  bei  allen  Gerichten  An-Sachregister.

  1849.

Devosital-Massen,  gerichtliche,  (Forts.)
wendung.  (V.  v.  18.  Juli  49.  8.  17.)  299.  —  ..  ferner
  Depositalordnung.

Devositalordnung,  vom  15.  Septbr.  1783.,  einige
Abänderungen  derselben.  (V.  v.  18.  Juli  49.)  295.
bis  305.

zu  §.  6.  Tit.  II.  wegen  Vereinigung  des  Jukizial-  und
Pupillen-Depositoriums  unter  dem  Namen  „Depositorium
  des  Gerichts.“  (§.  1.)  295.

zu  §§.  1—3.  60.  ff.  77.  ff.  Tit.  14.,  die  Verwaltung  des
Amts  eines  zwriten  Depositalkurators  durch  einen
Sudalternbeamten  und  die  Funktionen  desselben,  sowie
dle  des  ersten  Kurators  betr.  (6.  2.)  295.

zu  s5P.  11—13.  Tit.  I.  —  5.  43.  14.  Tilt.  II.  Anordnungen
  für  die  sichere  Aufbewahrung  der  Dolumente,
für  die  Buchsührung  über  dieselben  und  für  die  Ausgabe
  ders.  (8#.  3—8.)  296.  297.  302.  303.

die  Vorschrift  des  S.  24.  Tit,  II.  der  Depositalordnung,
wonach  ein  Depositalkurator  nlcht  zugleich  ols  Dezernent
  an  das  Depositorium  versügen  soll,  wird  aufgehoben.
  C.  9.)  297.

zu  K  37.  44.  89.  174.  Tit.  II.  wegen  übertragung  des
Ein=  und  Nachtragens  der  Deposikalmandate  in  dle
Kontrollbücher  an  einen  der  höheren  Subalternbramten
  des  Gerichts.  (s.  10.)  298.

zu  §.  26.  Lit.  d.  und  S.  128.  Nr.  4.  Tit.  II.,  betr.  die
Fassung  der  Mandate  zur  Annahme,  Alservation  und
Verausgabung  von  Depositis.  (§.  41.)  298.

zu  S§s.  57.  58.  153.  323.  460.  Tit.  II.  wegen  der  den
Kuratoren  obliegenden  Verpflichtungen  hinsichtlich  der
an  das  Deposikorium  eingehenden  Besehle  und  der
Anlegung  eines  Arrestes.  (s.  42.)  298.

zu  K.  107.  Tit.  1I.  wegen  Beschelnigung  der  Handzeichen
bei  Quitlungen.  (§S.  13.)  208.

zu  .  73.  ff.  169.  ff.  Tit.  II.,  die  Protokollführung  und
die  Uberwagungen  in  die  Kassendücher  betr.  G.  14.)
298.  f.

zu  §#.  182—184.  Tit.  II.  betr.  die  Zahlung  der  abzusenden
  Summe  an  den  Rendanten  zur  Übermachung
an  den  Empfänger.  (6.  15.)  299.

au  S&  .  185—18B.  Tit.  II.,  doß  bei  Sendungen  aus  dem
Depositorio  mit  der  Post  der  Postschein  bei  einem
Geldbewage  von  10  Thalern  oder  weniger  als  Rechnungsbelag
  genuge.  (§S.  16.)  299.

zu  §5.  191  ff.  Til.  II.,  daß  das  durch  die  Kabineisord#rs
vom  23.  März  1837.  gestaltete  Versahren  bei  Transserirungen
  sortan  bel  allen  Gerichten  Anwendung  finde.
6.  47.)  209.

zu  öf.  209.  ff.  Tit.  II.  wegen  Belegung  der  für  den  Depositalverkehr
  emtbehrlichen  Gelder  bei  der  Bank  und
Theilnehmung  der  einzelnen  Massen  an  dergl.  Bankaktivis
  und  den  davon  aufkommenden  Zinsen.  (8.18.
und  19.)  299.  300.  304.  365.

dle  im  §.  214.  Tit.  II.  vorgeschriebenen  monallichen  Designationen
  über  die  bei  der  Bank  zu  belrgenden  oder

von