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Deichverband, Herrnproisch-Brandschützer, (Forts.)
der Oder und Weistritz zu erbauenden Deiches, Statut
für denselben (v. 2. Oktbr. 49.) 383— 402.
Erster Abschnitt. Um ang und Zweck des Deichrerbande#.
(55. 1—4.) 383. 384.
Zweiter Abschnitt. Vepflichtungen der Deichgenossen,
Geldleistungen, Bestimmung der Höhe derselben und Beranlagung
nach der Deichrollc. (s. 5.—12.) 384—
387. — Berichtigung der Deichrollen. (§. 13 — 15.)
387. 388. — Erlaß und Stundung der Deichkassen-Beiträge.
(ss. 10 —19.) 388. 369.— Natural-Hülfsleistungen.
(S6. 20—23.) 389.
Dritter Abschnitt. Beschränlungen des Eigenthums#an den
Grundslücken. (ss. 24—32.) 390. 391.
Vierter Abschnitt. Aussichtsrechte der Staatsbehörden.
(s. 33—40.) 391. 392.
Fünfter Abschnikt. Von den Deichbehörden und deren Verwaltung,
Deichamt und Deichbeamte. (66.41—100.)
392 —400.
Sechster Abschnitt. Ven der Vertretung der Deichgenossen
bei dem Deichamte. (6§#§. 101—100.) 401. 40.
Allgemeine Bestimmung. Abänderungen des
vorstehenden Deichstaluts dürfen nur unter landesherrlicher
Genehmigung erfolgen. (S. 107.) 402.
Demminer Kreisstände, stehe Chausseebau Nr. 9.
Deposital-Extrakte, vollstänrige, bel den Gerichten,
solche sollen nur dann noch gefertigt werden, wenn dazu
besonderer Anlaß vorliegt. (V. v. 18. Juli 49. §S. 22.)
301. — statt der jährlichen sind über die vorhandenen
Massen bloße Bestands-Anzeigen zu den Akten zu erstatten.
(ebend. §. 22.) 301.
Devosital-Kassen-Revisionen (Aisltationen) gerlchtliche,
Vorschriften für solche. (V. v. 18. Jull 49. §. 21.)
300 f.
Deposital-Kuratoren, bei den Gerlchten, lbertragung
der Verwaltung des Amtes eines zweiten an einen
Eubalternbeamten und Funktionen beider Kuratoren.
(V. v. 18. Juli 49. S5. 2. 9. 12. 13. 15.) 295. 297.
298. 299.
Deposital-Mandate, das durch die A. K. O. vom
17. Juli 1832. u. 17. Juli 1837. gestattete Verfahren,
wonach das Ein= und Nachtragen ders. in die Kontrollbucher
einem höheren Subalternbeamten des Gerichts übertragen
werden kann, soll sortan bei allen Gerichten in Anwendung
kemmen. (V. v. 18. Juli 49. S. 10.) 298.
— eine besondere Vergütigung für dieses Geschäft findet
nicht statt. (ebend. §. 10.) 298. — Fassung ders.
zur Annahme, Asservation und Verausgabung von Depositis.
(ebend. S. 11.) 298.
Devosital-Massen, gerichtliche, das durch die A. K.
O. v. 22. März 1837. bei Transferirungen ders. gestattete
Verfahren findet fortan bei allen Gerichten An-Sachregister.
1849.
Devosital-Massen, gerichtliche, (Forts.)
wendung. (V. v. 18. Juli 49. 8. 17.) 299. — .. ferner
Depositalordnung.
Devositalordnung, vom 15. Septbr. 1783., einige
Abänderungen derselben. (V. v. 18. Juli 49.) 295.
bis 305.
zu §. 6. Tit. II. wegen Vereinigung des Jukizial- und
Pupillen-Depositoriums unter dem Namen „Depositorium
des Gerichts.“ (§. 1.) 295.
zu §§. 1—3. 60. ff. 77. ff. Tit. 14., die Verwaltung des
Amts eines zwriten Depositalkurators durch einen
Sudalternbeamten und die Funktionen desselben, sowie
dle des ersten Kurators betr. (6. 2.) 295.
zu s5P. 11—13. Tit. I. — 5. 43. 14. Tilt. II. Anordnungen
für die sichere Aufbewahrung der Dolumente,
für die Buchsührung über dieselben und für die Ausgabe
ders. (8#. 3—8.) 296. 297. 302. 303.
die Vorschrift des S. 24. Tit, II. der Depositalordnung,
wonach ein Depositalkurator nlcht zugleich ols Dezernent
an das Depositorium versügen soll, wird aufgehoben.
C. 9.) 297.
zu K 37. 44. 89. 174. Tit. II. wegen übertragung des
Ein= und Nachtragens der Deposikalmandate in dle
Kontrollbücher an einen der höheren Subalternbramten
des Gerichts. (s. 10.) 298.
zu §. 26. Lit. d. und S. 128. Nr. 4. Tit. II., betr. die
Fassung der Mandate zur Annahme, Alservation und
Verausgabung von Depositis. (§. 41.) 298.
zu S§s. 57. 58. 153. 323. 460. Tit. II. wegen der den
Kuratoren obliegenden Verpflichtungen hinsichtlich der
an das Deposikorium eingehenden Besehle und der
Anlegung eines Arrestes. (s. 42.) 298.
zu K. 107. Tit. 1I. wegen Beschelnigung der Handzeichen
bei Quitlungen. (§S. 13.) 208.
zu . 73. ff. 169. ff. Tit. II., die Protokollführung und
die Uberwagungen in die Kassendücher betr. G. 14.)
298. f.
zu §#. 182—184. Tit. II. betr. die Zahlung der abzusenden
Summe an den Rendanten zur Übermachung
an den Empfänger. (6. 15.) 299.
au S& . 185—18B. Tit. II., doß bei Sendungen aus dem
Depositorio mit der Post der Postschein bei einem
Geldbewage von 10 Thalern oder weniger als Rechnungsbelag
genuge. (§S. 16.) 299.
zu §5. 191 ff. Til. II., daß das durch die Kabineisord#rs
vom 23. März 1837. gestaltete Versahren bei Transserirungen
sortan bel allen Gerichten Anwendung finde.
6. 47.) 209.
zu öf. 209. ff. Tit. II. wegen Belegung der für den Depositalverkehr
emtbehrlichen Gelder bei der Bank und
Theilnehmung der einzelnen Massen an dergl. Bankaktivis
und den davon aufkommenden Zinsen. (8.18.
und 19.) 299. 300. 304. 365.
dle im §. 214. Tit. II. vorgeschriebenen monallichen Designationen
über die bei der Bank zu belrgenden oder
von