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Anlage 1.
Gs8, 8 18).
Versicheruugs-Steine:
A. Seitliche B. Centrale
Versicherung
A. B.
100 em
60cm't —
80em
soemk-
— C Centrum.
a) Der Stein A dient zur seitlichen, der Stein B zur (ausnahmsweisen) centralen Versicherung der
Dreieckspunkte.
b) Die trigonometrischen Beipunkte und die Polygonpunkte werden stets central (mit Stein B) versichert.
c) Bei ungunstigen Bodenverhältnissen können die Steine B auch die Abmessungen (80 X 16 0X 16) erhbalten.
d) Die Zeichen an der Vorderseite von A sind vertieft und geschwärxzt.
e) Das centrische Loch in der Kopfoberflüche von B hat 10—15 mm Durchmesser und 5—6 cm LTiefe.