Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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unter'm 15. Februar ds. Is. den k. Kammer- 
junker, Landgerichtsrath und Premierlieutenant 
der Landwehr l, Josef Freiherrn von Biege- 
leben, 
auf ihr allerunterthänigstes Ansuchen zu König— 
lichen Kämmerern zu ernennen. 
  
Röniglich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme fremder Dekorationen. 
Im Namen Seiner Majestät des Knigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 21. Februar ds. Is. dem k. Käm- 
merer und Ceremonienmeister, Maximilian 
Grafen von Moy, für das ihm von Seiner 
Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht von 
Preußen, Regenten des Herzogthums Braun- 
schweig, verliehene Kommandeurkrenz I. Klasse 
des herzoglich braunschweigischen Hausordens 
Heinrichs des Löwen, und 
unter'm 22. Februar ds. Is. dem Vor- 
sitzenden im Ministerrathe, Staatsminisler 
des Königlichen Hauses und des Aeußern, 
Dr. Krafft Freiherrn von Crailsheim, 
für das ihm von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Prinzen Albrecht von Preußen, Regenten 
des Herzogthums Braunschweig, verliehene 
Großkrenz des herzoglich braunschweigischen 
Hausordens Heinrichs des Löwen 
die Bewilligung zur Annahme 
Tragen zu ertheilen. 
Erhebung in den erblichen Ritterstand 
des Königreiches. 
und zum 
  
Im Namen Seiner Mazjestät des fKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchsten Diplomes 
vom 29. Januar ds. Is allergnädigst be- 
wogen gefunden, den Oberst à la suite des 
k. 1. Ulanen-Regimentes, Karl Horadam, 
Vorstand der Ankaufs-Kommission bei der 
Remonte-Inspektion in München, im Hinblick 
auf die Bestimmungen der §§ 5 und 6 des 
Ediktes über den Adel im Königreich Bayern 
vom 26. Mai 1818 in den erblichen Ritter- 
stand des Königreichs zu erheben. 
  
Der bisherige amerikanische Vice-Handels- 
Agent Frederick J. Hirschmann in Fürth 
ist von der k. Regierung in der Eigenschaft 
eines Vice-Consuls der Vereinigten Staaten 
von Amerika daselbst anerkannt worden.
	        
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