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staates bei den Distriktsverwaltungsbehörden der gewerblichen Niederlassung des Unternehmers
und Agenten und, wenn der Unternehmer eine gewerbliche Niederlassung im Reichsgebiete,
der Agent eine solche in Bayern nicht hat (§ 4a, bezw. § 13 Absatz 1 des Gesetzes), bei
der Distriktsverwaltungsbehörde des Wohnortes des vom Unternehmer bestellten Bevoll-
mächtigten bezw. des Agenten zu hinterlegen und gleich anderen Administrativdepositen zu
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behandeln.
In München hat die Hinterlegung bei der k. Polizeidirektion zu erfolgen.
Außerdem darf in sämmtlichen vorbezeichneten Fällen den Auswanderungsunternehmern
und Agenten gestattet werden, die zu bestellenden Sicherheiten auch bei der Rendantur des
Reichsinvalidenfonds in Berlin (Voßstraße) zu hinterlegen.
München, den 29. März 1898.
rhr. v. Feilitzsch.
BHofdienst-NMachricht.
Im Namen SLeiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 23. März ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, den k. Bureau-
sekretär Karl Keck beim Kgl. Obersthofmeister-
Stabe vom 1. April ds. Is. an unter An-
erkennung seiner langjährigen mit Treue und
Eifer geleisteten Dienste in den dauernden
Ruhestand zu versetzen.
Staatsdienst-Machricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 12. März ds. Is. den rechts-
kundigen Magistratsrath Dr. Joseph Graß-
mann in Augsburg vom 1. Mai ds Is.
an, nach Maßgabe des Titels II § 18 der
Verfassungsurkunde, zum Legationssekretär
II. Klasse im Staatsministerium des Kgl. Hauses
und des Aeußern zu ernennen.
Ordens-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden,
unter'm 13. März ds. Is. dem k. sächsischen
Legationsrath Hans Gottfried von Nostitz-
Drzewiecki den Verdienstorden vom heiligen
Michael II. Klasse, und
unter'm 15. März ds. Is. den nach-
genannten k. schwedischen Hofbediensteten,
nämlich dem Oberlakai Johann August