Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

K 14. 
179 
  
Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
2. Geheimes Haus= und Staatsarchiv: 
*Bote. 
3. Verkehrsanstalten. 
a) Staatseisenbahnverwaltung, 
Bodenseedampfschiffahrt und 
Ludwig-Donau-Main-Kanal: 
*Oberexpeditoren und Oberrevi- 
soren, 
* Oberbauführer, 
* Expeditoren und Revisoren, 
(Von dem Vortrag „Bauführer“ bis zum 
Vortrag „"Oberportiers“ incl. keine 
Aenderung, sodann weiterg: 
*Geldzähler und Kassediener, 
*Werft= und Hafenmeister, 
Hafenmeister bei dem Floß= und 
Ländehafen zu Aschaffenburg, 
*Kanalmeister, 
*Stations= und Ländemeister, 
*Obersteuermänner, 
*Kondukteure, 
7Stationsmeister, 
* Packmeister, 
Wagenwärter und Wagenaufseher, 
2c. wie bisher. 
zur Hälfte. 
zu zwei Dritteln. 
zu zwei Dritteln. 
  
zu zwei Dritteln. 
—— 
zu zwei Dritteln. 
  
  
Staatsministerium des 
Kgl. Hauses und des 
Aeußern. 
Generaldirektion der 
Kgl. Staatseisen- 
bahnen. 
Generaldirektion der 
Kal. Staatseisen- 
bahnen. 
  
  
B. Staatsministerium der Justiz. 
1. Staatsministerium: 
*Kanzleisekretäre, 
* Geheime Kanzlisten, 
*Kanzleifunktionäre, 
*Boten. 
2. Oberstes Landesgericht: 
*Diener und Boten. 
zu einem Drittel. 
zur Hälfte. 
  
Staatsministerium der 
Justiz. 
Staatsministerium der 
  
  
Justiz.
	        
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