Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bezeichnung der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zu richten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
Bemerkungen. 
  
e) Regierungsfinanzkammern: 
* Sekretäre. 
'Registratoren, 
*Kanzlisten, 
Regierungsfunktionäre im Sekre- 
tariat und in der Registratur 
beschäftigt, 
Regierungsfunktionärein der Kanzlei 
verwendet, 
Boten und Diener; 
(Der weitere Vortrag: „Hausdiener, Auf- 
seher und Hausmeister“ fällt weg.) 
f)Kreiskassen: 
*Offizianten, 
Kassefunktionäre, 
FKassediener; 
g) Rentämter: 
Rentamtsdiener, 
Rentamtsbeiboten. 
(Der Vortrag „Brunnenwärter“ fällt weg.) 
2. Katasterbürean: 
Kassier, 
* Kontroleur, 
* Sekretär, 
Konservatoriumsgehilfe, 
Registraturfunktionär, 
Kanzleifunktionär, 
Boten und Diener, 
Steindrucker, 
Buchbinder, 
Zu Abschriften und Auszügen vor- 
übergehend verwendete Hilfs- 
arbeiter des Kataster-Renova- 
tionsdienstes. 
(Die bisherige Ziffer 3 „Etat der 
direkten Steuern: Rentamtsbei- 
boten zum Zweck der Steuerperzeption“ 
fällt weg.) 
zZur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
1 zur Hälfte. 
- — 
zur Hälfte. 
zu drei Vierteln. 
  
  
  
Das betreffende Re- 
gierungspräsidium. 
Die betreffende Regier- 
ungsfinanzkammer. 
Staatsministerium der 
Finanzen. 
Die betreffende Regier- 
ungsfinanzkammer. 
Katasterbüreau. 
  
  
 
	        
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