202
Bezeichnung
bis zu welcher
Altersgrenzc,
Bezeichnung
der Behörde, an welche
Bezeichnung der Stellen, welche vor Militär. die Bewerbungen zu richten
der zugsweise mit Militär- bnseter#4 San soweit nicht in den Bemerkungen.
. * erucksichtt nzanmeldungen andere
Eisenbahn. anwärtern gu besetzen werden a Angtellungsbehünden aus.
find. müssen. drücklich bezeichnet werden.
XVIII. Freie und HLansestadt übeck.
1. Eutin-Lübecker Eisenbahn Stationsverwalter, 35 Jahre. Direktion der Eutin. ch elner Oberelnbar#
(bezüglich des im lübeck-5Stationsassistenten, Lübecker Eisenbahnge-oldenburgischen Negier-
ischen Gebiete stationirten
Personals).
2. Lübeck - Büchener Eisen-
bahn für die Zweigbahn
Lübeck-Travemünde.
1. Kaysersberger Thalbahn
(Colmar-Kaysersberg-
Schnierlach).
2. Straßenbahn Colmar-
Winzenheim.
3. Straßenbahn von Erstein
(Rheinstraße) nach Erstein
(Reichseisenbahnhof).
4. Straßenbahn Mülhausen-
Ensisheim.
5. Straßenbahn Mülhausen-
Illzach-Wittenheim.
6. Straßenbahn Mülhausen-
Pfastatt.
7. Straßenbahn von Straß-
burg nach Markolsheim
mit Abzweigung von
Boofzheim nach Rheinau.
8. Straßenbahn von Straß-
burg nach Truchtersheim.
Brückenwärter, Wei-
chensteller, Bahnwärter.
in
Tele-
Weichen.
Bahnwärter,
Nacht-
Bahnhofsvorsteher
Travemünde;,
graphisten,
steller,
Schaffner,
wächter.
35
77
Direktion der Lübeck-
sellschaft zu Lübeck.
Büchener Eisenbahnge.
sellschaft zu Lübeck.
XIX. Elfsaß-Lothringen.
Unterbeamte, soweit de) 40 Jahre.
selben einer technischen
Ausbildung nicht be-
dürfen.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
Wie zu 1.
40
40
40
—
40
40
40
—.
40
Vorstaud der Kaysers-
berger Thalbahn=
Aktiengesellschaft zu
Colmar i. Els.
Straßburger Straßen-
bahngesellschaft zu
Straßburg i. Els.
Vorstand der Straßen-
bahngesellschaft Mül-
hausen-Ensisheim-
Wittenheim zu Mül-
hausen i. Elfs.
Straßburger Straßen-
bahngesellschaft zu
Straßburg i. Els.
ung vom Oktober 1884
sind die nebenverzeichneten
Stellen in eine Bekannt-
machung des Großherzog=
lich oldenburgischen
Staa#tsministeriums mit
aufgenommen, und zwar
mit dem Zusatze: zu
wei Drittheilen
en Militäranuwärtern
vorbehalten.