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und deren Vereinigung mit dem Verwaltungsbezirke der unmittelbaren Stadtgemeinde Nürnberg
vom 1. Januar 1898 an Allerhöchst zu genehmigen geruht.
Im Anschlusse hieran wird auf Grund des Art. 4 der Gemeindeordnung für die
Landestheile dießseits des Rheins nach den Beschlüssen der Gemeindevertretungen Nürnberg
und Sündersbühl vom 9./19. März, 20. April und 9. Mai, 18./22. Juni, 6. Juli,
9. August und 15. Oktober 1897 und den darin getroffenen Vereinbarungen, wozu jedoch
alle staatsaufsichtlichen, verwaltungsrechtlichen und polizeilichen Zuständigkeiten vorbehalten
bleiben, zur gleichzeitigen Einverleibung der Gemeinde Sündersbühl in die Stadtgemeinde
Nürnberg Genehmigung ertheilt.
München, den 29. Dezember 1897.
rhr. v. Feilitzsch.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben mit Allerhöchstem Signate vom 24.
Dezember 1897 allergnädigst geruht, den
k. Stabsassistenten Leopold Weyh beim Hof-
sekretariate zum k. Stabssekretär II. Klasse
beim k. Obersthofmarschall-Stabe mit der
Wirkung vom 1. Januar 1898 an zu be-
fördern.
Staatsdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 21. Dezember 1897
allergnädigst bewogen gefunden, die Ministerial-
funktionäre Ernst Müller und Julius
Walter vom 1. Jannar 1898 beginnend
zu Kanzlei-Sekretären im Staatsministerium
des Königlichen Hauses und des Aeußern
nach Maßgabe des Tit. II § 18 der Ver-
fassungsurkunde zu ernennen.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des KRzuigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 24. Dezember 1897
allergnädigst bewogen gefunden, dem Bischofe
Johann Baptist Anzer von Telepte, Apo-
stolischen Vikar von Süd-Schantung, das
Großkomthurkreuz des Verdienst-Ordens der
Bayerischen Krone zu verleihen.
Notiz.
Die Titelblätter und Register des Gesetz= und Verordnungs-Blattes vom Jahre 1897 gelangten am 31. De-
zember 1897 zur Ausgabe.