Bekanntmachung.
In dem Verzeichnisse derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Anstellungs-
grundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als
Anstellungsbehörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886, S. 306), werden die auf das „Reichsamt
des Innern“ und die „Militärverwaltung“ bezüglichen, durch die Bekanntmachungen vom 6. August 1888
und 2. Juni 1891 (Central-Blatt 1888, S. 672; 1891, S. 117) abgeänderten Abschnitte durch nach-
stehende Zusammenstellungen ersetzt:
—
Nummer
des Bezeichnung Bezeichnung
ü aee eu- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An- Bemerkungen.
zeich- ... —
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind.
Anlage D.
J. Reichsamt des Innern zu Berlin.] Der Staatssekretär des Junern Bewerbungen a um
zu Berlin. sichene Staeistcten
Amt, in der Kaiser-
lichen Normal-Aich-
ungskommission,
im Maiserlichen Ge-
sundheits-Amt, Kai-
serlich. Patent-Amt,
Reichs-Versicher-
ungs-Amt, in der
Physikalisch -techni-
schen Reichsanstalt
zu Charlottenburg
und im (Geschäfts-
bereiche des Raiser=
lichen Kanal-Amts-
zu Kicl sind an die
Vorsteher dieser Be-
hörden zu richten.
Militärverwaltung.
a) Prenßisches Kontiugent.
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die
betreffende Behörde selbst zu richten.
1I u. I 1 u. Kriegsministerium:
27. Kalkulatoren. Das Königlich preußische Kriegs-
ministerium, Militär-Oekono-
mie-Departement, zu Berlin.
Hausdiener und Pförtner. Das Königlich preußische Kriegs-
« ministerium, Servis-Abtheilung,
zu Berlin.
Die übrigen Stellen. Das Königlich preußische Kriegs-
ministerium, 2. Abtheilung des
Zentral-Departements, zu
Berlin.