Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

Bekanntmachung. 
In dem Verzeichnisse derjenigen Behörden, welche hinsichtlich der in Anlage D der Anstellungs- 
grundsätze für Militäranwärter vom 7./21. März 1882 aufgeführten Stellen des Reichsdienstes als 
Anstellungsbehörden anzusehen sind (Central-Blatt 1886, S. 306), werden die auf das „Reichsamt 
des Innern“ und die „Militärverwaltung“ bezüglichen, durch die Bekanntmachungen vom 6. August 1888 
und 2. Juni 1891 (Central-Blatt 1888, S. 672; 1891, S. 117) abgeänderten Abschnitte durch nach- 
stehende Zusammenstellungen ersetzt: 
  
— 
  
Nummer 
des Bezeichnung Bezeichnung 
ü aee eu- der Behörden, bei welchen die der Behörden, an welche die An- Bemerkungen. 
zeich- ... — 
nisses, Stellen vorhanden sind. meldungen zu richten sind. 
Anlage D. 
J. Reichsamt des Innern zu Berlin.] Der Staatssekretär des Junern Bewerbungen a um 
zu Berlin. sichene Staeistcten 
Amt, in der Kaiser- 
lichen Normal-Aich- 
ungskommission, 
im Maiserlichen Ge- 
sundheits-Amt, Kai- 
serlich. Patent-Amt, 
Reichs-Versicher- 
ungs-Amt, in der 
Physikalisch -techni- 
schen Reichsanstalt 
zu Charlottenburg 
und im (Geschäfts- 
bereiche des Raiser= 
lichen Kanal-Amts- 
zu Kicl sind an die 
Vorsteher dieser Be- 
hörden zu richten. 
  
  
  
Militärverwaltung. 
a) Prenßisches Kontiugent. 
Die Gesuche um Anstellung bei allen nachstehend nicht besonders aufgeführten Behörden sind an die 
betreffende Behörde selbst zu richten. 
1I u. I 1 u. Kriegsministerium: 
27. Kalkulatoren. Das Königlich preußische Kriegs- 
ministerium, Militär-Oekono- 
mie-Departement, zu Berlin. 
Hausdiener und Pförtner. Das Königlich preußische Kriegs- 
« ministerium, Servis-Abtheilung, 
zu Berlin. 
Die übrigen Stellen. Das Königlich preußische Kriegs- 
ministerium, 2. Abtheilung des 
Zentral-Departements, zu 
Berlin. 
  
  
  
 
	        
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