Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

— 
eseh und Verurdungsguat 
für das 
Königreich Bayern. 
    
„2. 
München, den 8. Januar 1898. 
Iuhalt: 
Bekanntmachung vom 1. Januar 1898, Gesuch der Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München um Genehmigung 
zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffend. — Bekanntmachung vom 5. Jannar 1898 
Bitte der Vereinsbank in Nürnberg um die Genehmigung zur Ausgabe weiterer Bodenkredit-Obligationen auf 
den Inhaber betreffend. — Königliche Allerhöchste Genehmigung der Wahl eines Leibarztes und eines Hof- 
sekretärs Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Ludwig von Bayern. — Hofdienst-Nachrichten. 
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rs□ 
Nr. 25704. 
  
  
  
Bekanntmachung, Gesuch der Aktienbrauerei zum Löwenbräu in München um Genehmigung zur 
Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber betreffeud. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde der Aktiengesellschaft zum Löwenbräu in 
München die Genehmigung ertheilt, vorbehaltlich der Zustimmung der Generalversammlung 
der Aktionäre 4 procentige Schuldverschreibungen auf den Inhaber zu je 1000 JX im Ge- 
sammtbetrag von 5 Millionen Mark, welche auf dem Grundbesitz der Aktiengesellschaft in 
München an I. Stelle hypothekarisch versichert und vom Jahre 1903 an innerhalb 41 Jahren 
im Weg der Ausloosung zurückbezahlt werden, in Verkehr zu bringen. 
München, den 1. Jannar 1898. 
Frhr. v. Feilihsch. 
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