Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Blall 
  
eseh und Verrordnungs 
für das 
Königreich Bayern. 
  
  
16. 
Munchen, den 26. April 1898. 
.—... 
  
Inhalt: 
Bekanntmachung vom 21. April 1898, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Ordens-Ver- 
leihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der 
Adelsmatrikel des Königreiches. 
  
Nr. 8469. 
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. 
fl. Staatsministerinm des Innern. 
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wird 
bekannt gegeben, daß mit Wirkung vom 1. Mai ds. Is. ab der k. Regierungsassessor 
Dr. Ferdinand Englert in München von der ihm laut Bekanntmachung vom 8. Januar 
ds Is. Nr. 469 (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 9) vorübergehend übertragenen Funktion eines 
weiteren Stellvertreters des Vorsitzenden des Schiedsgerichts der bayerischen Holzindustrie- 
Berufsgenossenschaft enthoben und mit Wirkung vom gleichen Tage ab vorübergehend als 
weiterer Stellvertreter des Vorsitzenden der Schiedsgerichte 
1. der Sektion IV der Brauerei= und Mälzerei-Berufsgenossenschaft, 
2. der Sektion XIV der Ziegelei-Berufsgenossenschaft aufgestellt worden ist. 
München, den 21. April 1898. 
rhr. v. Feilitsch.