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Blall
eseh und Verrordnungs
für das
Königreich Bayern.
16.
Munchen, den 26. April 1898.
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Inhalt:
Bekanntmachung vom 21. April 1898, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend. — Ordens-Ver-
leihungen. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. — Auszug aus der
Adelsmatrikel des Königreiches.
Nr. 8469.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze betreffend.
fl. Staatsministerinm des Innern.
In Gemäßheit des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884 wird
bekannt gegeben, daß mit Wirkung vom 1. Mai ds. Is. ab der k. Regierungsassessor
Dr. Ferdinand Englert in München von der ihm laut Bekanntmachung vom 8. Januar
ds Is. Nr. 469 (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 9) vorübergehend übertragenen Funktion eines
weiteren Stellvertreters des Vorsitzenden des Schiedsgerichts der bayerischen Holzindustrie-
Berufsgenossenschaft enthoben und mit Wirkung vom gleichen Tage ab vorübergehend als
weiterer Stellvertreter des Vorsitzenden der Schiedsgerichte
1. der Sektion IV der Brauerei= und Mälzerei-Berufsgenossenschaft,
2. der Sektion XIV der Ziegelei-Berufsgenossenschaft aufgestellt worden ist.
München, den 21. April 1898.
rhr. v. Feilitsch.