Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr. 25723. 
Bekanntmachung, Bitte der Vereinsbank in Nürnberg um die Genehmigung zur Ausgabe 
weiterer Bodenkredit-Obligationen auf den Inhaber betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einvernehmen mit den k. Staatsministerien der Justiz und der Finanzen 
ergangene Entschließung vom Heutigen wurde genehmigt, daß die Vereinsbank in Nürnberg 
eine neue (XIX.) Serie 3½⅛ procentiger Bodenkredit-Obligationen auf den Inhaber, einge- 
theilt in Stücke zu 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 (A, im Gesammtbetrag 
von 30 Millionen Mark, deren Verloosung und Kündigung vor dem Jahre 1907 ausge- 
schlossen ist, und welchen lediglich vor dem Jahre 1907 nicht rückzahlbare Hypotheken auf 
städtischem Grundbesitz mit Ausschluß industrieller Etablissements als Unterlage dienen, in 
Verkehr bringe. Die Genehmigung erfolgte ferner unter der Bedingung, daß der Gesammt- 
betrag der von der Bank ausgegebenen Bodenkredit-Obligationen niemals das 15 fache des 
Aktienkapitals zuzüglich des Spezialreservefonds und ebensowenig das 20 fache des Aktien= 
kapitals allein übersteigt. 
München, den 5. Januar 1898. 
Krhr. v. Feiliczsch. 
  
sekretär Seiner Königlichen Hoheit die Ge- 
nehmigung zu ertheilen. 
Königliche Allerhöchste Genehmigung 
der Wahl eines Leibarztes und eines 
Hofsekretärs Seiner Königlichen Hoheit 
  
des Prinzen Ludwig von Bayern. 
  
Im Namen Seiner Moajestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich vermöge Allerhöchster Entschließung 
vom 26. Dezember 1897 allergnädigst bewogen 
gefunden, der von Seiner Königlichen Hoheit 
dem Prinzen Ludwig von Bayern getroffenen 
Wahl des k. Hofstabsarztes Dr. Gustav von 
Hößlin zun Leibarzte und von Höchstdessen bis- 
herigen Kassier Peter Sendlinger zum Hof- 
Bofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
30. Dezember 1897 allergnädigst geruht, 
den Intendanz-Sekretär II. Klasse Eugen 
Leonhard zum k. Intendanz-Sekretär 
I. Klasse und den Intendanz-Assistenten Josef 
Winter zum k. Intendanz-Sekretär II. Klasse 
zu befördern.
	        
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