Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
Grsetzund Verurdungsglet 
für das 
Königreich Bayern. 
I 19. 
München, den 20. Mai 1898. 
* Inhalt: 
Bekanntmachung vom 13. Mai 1898, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadt- 
gemeinde Schweinfurt betreffend. — Bekanntmachung vom 17. Mai 1898, Gründung von Militärfreistellen 
im Institute der Englischen Fräulein in Nürnberg betreffend. — Ordens-Verleihung. — Königlich Aller- 
höchste Genehmigung zur Annahme fremder Dekorationen. 
  
  
  
— 
  
Nr. 9007. 
Bekanntmachung, Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde 
Schweinfurt betreffend. 
fl. Staatsministerium des Innern. 
Durch die im Einverständnisse mit den k. Staatsministerien der Justiz und der 
Finanzen ergangene Entschließung vom Heutigen wurde gemäß Art. 16 des Gesetzes, einige 
Bestimmungen über die Inhaberpapiere betreffend, vom 18. März 1896, sowie der Koal. 
Allerhöchsten Verordnung vom gleichen Tage (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 174 und 185) 
der Stadtgemeinde Schweinfurt auf Grund der Beschlüsse der Gemeindekollegien vom 14. und 
15. März l. Is. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der k Regierung, Kammer des 
Innern, von Unterfranken und Aschaffenburg vom 31. März ds. Is. die Genehmigung zur 
Ausgabe 3⅛½ 0/iger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerthe von 
350000 J4, und zwar: 
unter Nr. 3599— 458: 100 Stück der Abtheilung A II. E. zu je 200 -4, 
„ 292— 391: 100 „ „ „ B II. E. „ „ 300 „, 
„ „ 806—1105: 300 „ „ „ D II. E. „ „ 1000 „ 
halbjährig am 1. Januar und am 1. Juli verzinslich ertheilt. 
München, den 13. Mai 1898. 
frhr. v. Feilitsch. 
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