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Nr. 2460 J. A.
Bekanntmachung, Gründung von Militärfreistellen im Institute der Englischen Fräulein in
Nürnberg betreffend.
f#. Kriegsministerium.
Im Namen Seiner Moajestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern Ver-
weser, haben inhaltlich Allerhöchster Entschließung vom 10. Mai 1898 allergnädigst zu
genehmigen geruht, daß in dem Mädchen-Erziehungsinstitute der Englischen Fräulein in
Nürnberg mit dem Schuljahr 1898/99 sechs ganze Freiplätze für Töchter von Offizieren,
Sanitätsoffizieren und oberen Beamten der Armee gegründet werden.
Dieß wird mit dem Bemerken bekannt gegeben, daß das mit dem Institute verbundene
Internat statutengemäß vorzugsweise für auswärts beheimathete katholische Zöglinge bestimmt
ist, in Ausnahmsfällen in dasselbe aber auch Zöglinge von anderen christlichen Konfessionen
aufgenommen werden können.
In den für das Schuljahr 1898/99 vorschriftsgemäß bis 1. Juni ds. Is. einzu-
reichenden Gesuchen um Militärfreistellen in weiblichen Erziehungsinstituten kann das Institut
in Nürnberg schon in Betracht genommen werden; hinsichtlich der bereits vorliegenden
Gesuche behält sich das Kriegsministerium vor, dieselben auch für Nürnberg in Erwägung
zu nehmen, soferne nicht Seitens der Gesuchsteller rechtzeitig eine anderweitige ausdrückliche
Erklärung abgegeben wird.
München, den 17. Mai 1898.
Frhr. v. Asch.
Ordene-Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'n 26. April ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, dem Vorsteher
der Kanzlei der Kaiserlich Deutschen Botschaft
in London, k. preußischen Geheimen Hofrath
Wilhelm Adolf Schmettau, den Verdienst-
Orden vom heiligen Michael II. Klasse zu
verleihen.
föniglich Allerhöchste Genehmigung zur
Aunahme fremder Deukorationen.
Im Namen Seiner Majestät des Känigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 7. Mai ds. Is aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Hofoffizianten
Anton Keilhofer und dem k. Livrcediener
Michael Putz die Bewilligung zur Annahme
und zum Tragen der ihnen von Seiner Majestät
dem Könige von Sachsen verliehenen Ordens-
auszeichnungen und zwar Ersterem für das
k. sächsische Albrechtskreuz, Letzterem für das
k. sächsische allgemeine Ehrenzeichen zu ertheilen.