Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade gewogen. 
Wien, den 21. Mai 1898. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
An 
1) die Rammer der Reichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten. 
  
Nr. 2911I. 
Dr. Krhr. v. Trailsheim. Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr.v. Leilitzsch. Dr. Frhr. v. Lronrod.frhr. v. Asch. Dr.v. Candmann. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns betreffend. 
K. Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Keußern. 
Auf die am 1. Juni ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnlinie Marxgrün—Bad 
Steben finden die Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Bayerns vom 
10. Dezember 1892 
22. Mai 1897 
Anwendung. 
München, den 24. Mai 1898. 
  
Dr. Frhr. v. 
(Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 Seite 912 ff. und 1897 Seite 209 f.) 
Crailsheim. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Aunahme einer fremden Dekoration. 
Im Namen Seiner Moajestät des HKönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 7. Mai ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer 
Joseph Grafen von Deym, Freiherrn von 
Stritez, erblichen Reichsrath der Krone 
Bayern, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von dem Großmeister- 
thume des souveränen Malteser-Ordens ver- 
liehenen Devotionskreuzes dieses Ordens zu 
ertheilen.
	        
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