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IV. Großherzogthum Hessen. VI. Herzogthum Brannschweig.
Groß-Umstadt: JLandwirthschaftsschile (ver-= Marienberg be Heimstedte Landwirthsche
bunden mit Realschule). chule.
VII. Fürsteunthum Schwarzburg-Sondersha
Arnstadt: Handels-Abtheilung der Reals#
V. Großherzogthum Oldenburg. VIII. Elsaß-Lothringen.
Varel: sLandwirthschaftsschule. Rufach: Landwirthschaftsschule.
Privat-Lehranstalten.“)
Königreich Preußen. Kemperhof bei Coblenz: Katholische Knaben-
Berlin: #Handelsschule von Paul Lach, 6 Unterrichter und röiehungs-Anftalt
Cosel i. Ober-Schlesien: Höhere Privat-Knabeen es Or. hristian Joseph Jonas,
schule unter Leitung des Vorstehers Lauterberg a. Harz: Höhere Privat-Knaben-
G. Schwarzkopf, « schule des Dr. Paul Bartels,
Erfurt: Handels--Fachschule von Albin Körner, Niesky: Pädagogium unter Leitung des Vor-
Falkenberg i. d. Mark: Viktoria-Institut von stehers Hermann Bauer,)
Albert Siebert, Obercassel bei Bonn: 1#Merrichts= und Erzich-
Frankfurt a. Main: Ruoff-Hassel'sches Erzieh- » ungs-Anstalt von Ernst Kalkuhl,
ungs-Institut von Karl Schwarz, Osnabrück: Nölle'sche Handelsschule des Dr.
Friedrichsdorf bei Homburg v. d. Höhe: #Gar- » S. Lindemann.
nier'sche Lehr- und Erziehungs- Ostrau (früher Ostrowo) bei Filehne: Progyhm-
Anstalt des Dr. Ludwig Pröscholdt, nasiale und, realgymnasiale Ab-
Gaesdonck (Rheinprovinz): Privat-Unterrichts- theilung des Pädagogiums des
und Erziehungs-Anstalt unter Leit- Professors Dr. Max Beheim-
ung des Dr. Joseph Brunn,.) Schwarzbach,
Gnadenfrei: sHöhere Privat-Bürgerschule unter Paderborn: jüntterrichts-Anstalt (Privat-Real-
Leitung des Diakonus G. Lentz, schule) von Heinrich Reismann,
St. Goarshausen: fErziehungs-Institut (In-= Plötzensee bei Berlin: Pädagogium (Progym-=
stitut Hofmann) des Dr. Gustav nasium)des evangelischen Johannis-
Müller (früher Karl Harrach), stifts unter Leitung des Stifts-
Godesberg (Rheinprovinz): Evangelisches Päda- vorstehers Pastors W. Philipps
gogium (Frealistische und progym- und des wissenschaftlichen Lehrers
nasiale Abtheilung) von Otto Kühne, Theodor Menzel.3)
D) Die nachfolgenden Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse nur auf Grund des Bestehens einer unter
Leitung eines Regierungs-Kommissars abgchaltenen Entlassungsprüfung ausstellen, sofern für diese Prüfung die
Prüfungsordnung von der Aufsichtsbehörde genehmigt ist. Dispensationen von der mündlichen Prüfung
oder einzelnen Theilen derselben sind unstatthaft.
1) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungszeugniß für den einjährigfreiwilligen Militärdienst denjenigen
Schülern der Untersekunda auszustellen, welche die Entlassungsprüfung unter Worüg eines staatlichen Kommissars
auf Grund der Ordnung der Reifeprüfung für die preußischen Progymnasien vom 6. Jannar 1892 bestanden haben.
Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Ostertermin 1899 ein schließlich Geltung.
) Die Anstalt ist befugt, das Befähigungezeugniß für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auf Grund
des Bestehens der Abschlußprüfung nach dem sechsten Jahrgange unter Anwendung der preußischen Prüfungs=
ordnung vom 6. Januar 1892 zu ertheilen.
lich G 8 Die Verleihung der Berechtigung hat vorläufig nur bis zum Michaelistermin 1899 einschließ—
i eltung.