1.
1.
261
Artikel III.
In Fällen, in welchen durch die Betheiligten selbst oder auf anderem Wege zur amt-
lichen Kenntniß kommen sollte, daß Inhaber von Unterstützungsbeiträgen aus dem einen
oder anderen Ordens-Fonds durch Erbschaft oder Schenkung oder auf sonstige Weise in
den Besitz eines zu ihrem Lebensunterhalte ausreichenden Vermögens oder Einkommens ge-
langt sind, ist Uns hierüber Vortrag durch das Staatsministerium des Königlichen Hauses
und des Aeußern zu erstatten und behalten Wir Uns für solche Fälle die Einziehung des
unter anderen Verhältnissen verliehenen Unterstützungsbeitrages ausdrücklich vor.
München, den 14. Mai 1898.
Luitpold,
Prinz von SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Trailsheim.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Statt dessen:
der k. Ministerialrath v. Gietl.
Hoftitel-Verleihungen.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom
29. Mai s. Is allergnädigst bewogen gefunden,
1. dem Conditor Heinrich Griebel, Be-
sitzer des Rottenhöfer'schen Conditoreigeschäftes,
den Königlichen Hoflieferantentitel,
2. der Sophia Goudstikker, Inhaberin
des photographischen Ateliers „Elvira“, den
Titel einer Königlichen Hof-Photographin und
3. der Wittwe Rosa Wengert, Inhaberin
der Firma J. B. Wengert, Glasergeschäft mit
Glas= und Porzellanhandlung, jenen einer
Königlichen Hoflieferantin, sämmtliche dahier,
zu verleihen.
Verleihung der Würde eines lebens-
länglichen Reichsrathes der Krone
Gayern.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 30. Mai 1898 Aller-
höchst bewogen gefunden, den Oberstaatsanwalt
am k. Oberlandesgerichte Zweibrücken Heinrich
Hessert zum lebenslänglichen Reichsrathe
der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen.