Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Artikel III. 
In Fällen, in welchen durch die Betheiligten selbst oder auf anderem Wege zur amt- 
lichen Kenntniß kommen sollte, daß Inhaber von Unterstützungsbeiträgen aus dem einen 
oder anderen Ordens-Fonds durch Erbschaft oder Schenkung oder auf sonstige Weise in 
den Besitz eines zu ihrem Lebensunterhalte ausreichenden Vermögens oder Einkommens ge- 
langt sind, ist Uns hierüber Vortrag durch das Staatsministerium des Königlichen Hauses 
und des Aeußern zu erstatten und behalten Wir Uns für solche Fälle die Einziehung des 
unter anderen Verhältnissen verliehenen Unterstützungsbeitrages ausdrücklich vor. 
München, den 14. Mai 1898. 
Luitpold, 
Prinz von SLayern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Trailsheim. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Statt dessen: 
der k. Ministerialrath v. Gietl. 
  
Hoftitel-Verleihungen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
29. Mai s. Is allergnädigst bewogen gefunden, 
1. dem Conditor Heinrich Griebel, Be- 
sitzer des Rottenhöfer'schen Conditoreigeschäftes, 
den Königlichen Hoflieferantentitel, 
2. der Sophia Goudstikker, Inhaberin 
des photographischen Ateliers „Elvira“, den 
Titel einer Königlichen Hof-Photographin und 
3. der Wittwe Rosa Wengert, Inhaberin 
der Firma J. B. Wengert, Glasergeschäft mit 
Glas= und Porzellanhandlung, jenen einer 
Königlichen Hoflieferantin, sämmtliche dahier, 
zu verleihen. 
  
Verleihung der Würde eines lebens- 
länglichen Reichsrathes der Krone 
Gayern. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 30. Mai 1898 Aller- 
höchst bewogen gefunden, den Oberstaatsanwalt 
am k. Oberlandesgerichte Zweibrücken Heinrich 
Hessert zum lebenslänglichen Reichsrathe 
der Krone Bayern allergnädigst zu ernennen.
	        
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