Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

Ordens-Verleihungen. 
  
Im Namen Leiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 9. März ds. Is. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem Ober= und 
Geheimen Regierungsrathe Scholtz bei der 
k. preußischen Eisenbahndirektion in Erfurt den 
Verdienstorden vom heiligen Michael II. Klasse 
und dem Geheimen Regierungsrathe Dr. von 
Michels bei der Generaldirektion der elsaß- 
lothringischen Eisenbahnen in Straßburg den- 
selben Orden III. Klasse zu verleihen. 
  
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur 
Annahme einer fremden Dekoration. 
  
Im Namen Seiner Majestät des fnigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 26. Mai ds. IJs. aller- 
gnädigst bewogen gefunden, dem k. Kämmerer, 
Heinrich Freiherrn Tucher von Simmels- 
dorf, außerordentlichen Gesandten und be- 
vollmächtigten Minister am K. Italienischen 
Hofe, die Bewilligung zur Annahme und 
zum Tragen des ihm von Seiner Majestät 
dem Könige von Italien verliehenen Groß- 
kreuzes des Ordens der Krone von Italien 
zu ertheilen. 
  
Auszug aus der Adels-Matrikel des 
Königreiches. 
  
Der Adelsmatrikel wurde einverleibt: 
am 22. Mai 1898 der Bildhauer und 
ordentliche Professor an der k. technischen 
Hochschule zu München, Konrad Ritter 
von Knoll, für seine Person als Ritter 
des Verdienstordens der Bayerischen Krone bei 
der Ritter-Klasse Lit. K, Fol. 55 Act.- 
JNum. 74921.
	        
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