Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Dagegen wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den gleichen Betrag 
auf die nach der Generalfinanzrechnung pro 1895 bestehenden Erübrigungen der XfXll. Finanz- 
periode 1894/95 zu übernehmen. 
§ 15. 
Ferner wird der k. Staatsminister der Finanzen ermächtigt, den nachstehend specifi- 
cirten Gesammtbedarf von 9 388 430 1X gleichfalls auf die nach der Generalfinanzrechnung 
Ppro 1895 bestehenden Erübrigungen der XXII. Finanzperiode 1894/95 zu übernehmen 
und zwar: 
A. Im Ressort des k. Staatsministeriums der Justiz: 
a) für den Neubau eines Amtsgerichts= und Gefängnißgebäudes 
in Dettelbch) 165 350 , 
b) für den Neubau eines Amtsgerichts- und Gefängnißgebändes 
in Landsberg . 137800.-C, 
c) für den Neubau eines Land— und Amtsgerichtsgefängnisses zu 
Eichstäüt 3323800 4, 
d) für den Neubau eines Land— und Amtsgerichtsgefängnisses zu 
Zweibrücken. . .. ........ 536 600 M, 
e) Reserve für vorstehende Bauten . .. 61000 M. 
  
Summa A 1224550 + 
B. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Innern: 
)für Flußkorrektionen, dann für Pflasterung und Umlegung 
von Staatsstraen J3500000 J4, 
8) Zuschuß zur II. Kraft= und Arbeitsmaschinen-Ausstellung 
München 1898 . ...... 50 000 M., 
  
Summa B 3550 000 4# 
C. Im Ressort des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten: 
h) für Bauten bei der k. Universität München 412 280 J4 
i) „ „ „ „ „ „ Würzburg .. 353000-l-, 
k) „ „ „ „ „ Erlangen . 523 300 -J, 
½*1 „ „ „ „ technischen Hochschule in München. .. 500000 M,., 
m) für Bauten bei den k. Luzen . 117500 J, 
n) für Herstellung eines neuen Gebäudes für das 4 humanistisce 
Gymnasium in Zweibrücken . 321000.-l-,
	        
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