113
C) Des Finanz-Departements.
Des Finanz-Ministerium.
Verfügung, betreffend die Capitalsteuer von den Staats-Schuldscheinen.
In Folge der bei der Staatsschuld eingetretenen Veränderungen, wird in Ansehung
der Capital-Steuer-Entrichtung von den Staats-Schuldscheinen Nachstehendes zur ffentlichen
Kenntniß gebracht:
1) Die mit Scheinen auf den Inhaber verbrieften Capitalien (vergl. Verfügung vom
24. Juni 18.13, Reg. Blatt S. 420) sind zur jährlichen Capitalsteuer-Aufnahme, gleich anderen
Capitalien, auch dann anzuzeigen, wenn sie zwar nach ihrer Ausstellung auf Namen eingeschrieben,
hiebei aber die Zins-Coupons nicht an die Staatsschulden-Zahlungs-Casse
zurückgegeben worden sind.
2) Ist dagegen, bei dem Einschreiben auf Namen auch die Zurückgabe der Coupons
erfolgt, so daß die Zinserhebung ebenso wie von den ur sprünglich auf Namen gestellten
Scheinen gegen Quittung geschieht; so wird die Steuer nicht in den nach der Fassion zu
bezahlenden Betrag eingerechnet, sonvern bei der Casse von der Zinszahlung abgezogen.
3) Im Einvernehmen mit der ständischen Schulden-Verwaltungsbehörde ist die Anordnung
getroffen, daß, vom 1. Juli 1840 an, von den ursprünglich auf Namen gestellten wie
von ven nachher, unter Zurückgabe der Coupons, auf Namen eingetragenen Schuldposten
der Steuerbetrag bei der Casse auf Einmal von ver ersten halbjährlichen Zinszahlung in
Abzug gebracht werde.
Stuttgart den 1. März 1846. Gärttner.
Dienst-Erledigungen.
1) Die Bewerber um die erledigte Assessorsstelle bei dem katholischen Kirchenratbe
haben sich binnen drei Wochen bei der gedachten Bebörde vorschriftmäßig zu melden.
2) Die Bewerber um das erledigte in zweiter Besolvungsklasse stehende Oberamt Backnang
werden aufgefordert, ihre Meldungen binnen vrei Wochen bei der Regierung des
Reckarkreises vorschriftmäßig einzureichen.
3) Die Bewerber um die erledigte in der ersten Besoldungsklasse stehende Revierförstersstelle
zu Langenbrand, Forsts Neuenbürg, werden aufgefordert, binnen drei Wochen bei
der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises vorschriftmäßig sich zu melden.