Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bezeichnuug der Stellen. 
Angabe 
bei den für Militär- 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
Bezeichnung 
der Behörden, an welche die 
Bewerbungen zurichten sind, 
wenn es nicht die Behörde 
selbst ist, bei welcher die An- 
stellung gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
Eisenbahnsekretäre (nicht technische), 
etatsmäßige Bureauassistenten, 
Bureaudiätare, . . 
Bureauaspirantens nicht technische, 
*Materialienverwalter 1. Klasse, 
Materialienverwalter 2. Klasse, 
Magazinausseher, 
Kanzlisten 1. Klasse, 
Kanzlisten, 
Kanzleidiätare, 
Kanzleiaspiranten, 
Billetdrucker, 
Bureau= und Kassendiener, 
Telegraphisten, 
Telegraphendütare, 
Telegraphenaspiranten, 
Lademeister, 
Lademeisterdiätare, 
Lademeisteraspiranten, 
* Zugführer. 
* Packmeister, 
Schaffner, 
Bremser (ausschließlich der Stellen 
für Wagenwärter), 
Portiers, 
Bahnsteigschaffner, 
*Steuerleute auf Trajektschiffen, so- 
fern die nöthigen Kenntnisse nach- 
gewiesen werden, 
Matrosen, 
* Haltestellenaufseher, 
Weichensteller 1. Klasse, 
Weichensteller, 
Krahnmeister, 
Brückenwärter, 
Bahnwärter, 
Krahnwärter, 
Nachtwächter. 
  
  
mindestens zur 
Hälfte. 
  
Für die preußischen 
Stellen diejenige Eisen- 
bahndirektion, in deren 
Bezirk die Stelle zu 
besetzen ist. Für die 
hessischen Stellen die 
Königlich preußische 
und Guroßherzoglich 
hessische Eisenbahn- 
direktion zu Mainz, 
oder die Königliche 
Eisenbahndirektion zu 
Frankfurt (Main). 
  
  
Die für Militäranwär- 
ter bestimmte älfte 
der Stellen für a- 
terialienverwalter 
erster Klasse wird 
mit versorgungsberech- 
tigten Materialienver- 
waltern oder Büreau- 
beamten zweiter Klasse 
besetz. 
Die Stellen der Ma- 
terialienverwalter 
zmeiter Klasse wer- 
en mit geeigneten ver- 
sorgungeberechrigten 
Büreaudiätaren besegzt.
	        
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