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82.
Für die berittenen Mannschaften gelten vorstehende Bestimmungen mit folgenden
Aenderungen:
Helm. Zum Paradeanzug schwarzer Haarbusch.
Waffenrock mit kürzeren Schößen, unten karmeoisinroth vorgestoßen.
Mantel mit Reitschlitz.
Beinkleid. Schwarze Reithose mit Wildlederbesatz; im kleinen Dienst die lange
Tuchhose.
Fußbekleidung. Zur Reithose Reitstiefel mit Anschnallsporen; zur langen Hose
Halbstiefel mit Anschlagsporen.
Seitengewehr. Langer Säbel mit Messingkorb und gebovener Klinge in blanker
Stahlscheide Säbelquaste an rothjuchtenem Schlagriemen; beim Wachtmeister Band des
Portepees innen mit rothem Juchten besetzt.
Feuerwaffe. Revolver mit Revolvertasche. Kartusche und Band von schwarzem
Leder mit weißem Beschläge.
Reitzeug. Vorderzeug von schwarzem Leder. Unterlagedecke aus schwarzem Filz.
Zur Paradeausrüstung Ueberlagedecke von dunkelblauem Tuche mit 3 cm breitem weißen
Tuchstreifen und weißmetallenen Kronen.
§ 3.
Bekleidung, Bewaffnung und Ausrüstung der Oberwachtmeister besteht aus folgenden
Stücken:
1. Helm von schwarzlackirtem Leder mit versilbertem Beschläge und weißblauer Kokarde
Dienstmütze von dunkelblauem Tuch mit Besatzstreifen von dunkelblauem Sammt
und karmoisinrothen Vorstößen; Kokarde aus einem weißmetallenen, mit blauem Sammt
unterlegten Ringe.
2. Waffenrock zweireihig von dunkelblauem Tuch mit stehendem Kragen, einfachen
Aufschlägen und Schulterklappen aus dunkelblauem Sammt und mit karmoisinrothen Vorstößen.
Stickerei auf Kragen und Aufschlägen nach Muster der Tafel III d, Anlage zum Regierungs-
blatt 1833 Nr. 28; Schulterklappen (mit Ausnahme der Aermelnahtseite) mit einer 17mm
breiten, silbernen und von zwei blauen Streifen durchzogenen Tresse umnäht. Weiß-
metallene Knöpfe mit aufgeprägter Krone, je 6 auf jeder Seite der Brust, je 2 auf den
Aufschlägen, je 1 auf den Schulterklappen, je 2 auf den Taschenleisten.
Ueberrock von dunkelblauem Tuch mit Kragen, Schulterklappen und weißmetallenen
Knöpfen wie am Waffenrock, jedoch ohne Stickerei, wird im kleinen Dienst getragen.