Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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die vom Stadtmagistrat München offerirten Bauplätze als geeignet anzuerkennen und die be- 
züglichen Offerte zu acceptiren, ferner die Erbauung zunächst einer Realschule im Osten der 
Stadt zu genehmigen und die von dem k. Regierungs= und Kreisbauassessor Reuter an- 
gefertigte Skizze mit einem approximativen Kostenanschlage von 320000 KXK als geeignete 
Grundlage insbesondere in Bezug auf Situation und Bauprogramm anzuerkennen. Ferner 
hat er beschlossen, den Landrathsausschuß zu ermächtigen, bei Prüfung der theilweise um- 
zuarbeitenden und beziehungsweise zu ergänzenden Planskizzen den Landrath zu vertreten, 
nach Unserer Genehmigung derselben definitive Pläne und Kostenanschläge ausarbeiten und 
den Bau unter der Voraussetzung, daß die Kosten den Betrag von 330 000 1X nicht über- 
steigen, zur Ausführung bringen zu lassen Endlich hat der Landrath die zweite Baukosten- 
rate mit 93786 42 J bewilligt. 
Wir ertheilen diesen Beschlüssen Unsere Genehmigung. Die Kreisregierung von Ober- 
bayern wurde bereits angewiesen, die Detailpläne und Kostenanschläge ausarbeiten zu lassen. 
Dieselben werden dem Landrathsausschusse gemäß Artikel 15 lit. i des Landrathsgesetzes vom 
28. Mai 1852 zur Einsicht und Prüfung zugehen. Vorbehaltlich Unserer Genehmigung 
der hienach hergestellten Pläne und Kostenanschläge werden sodann die zur Ausführung des 
Baues erforderlichen Anordnungen getroffen werden. 
6. Dem Beschlusse des Landraths bezüglich der Abänderung der Satzungen des Vereins 
für Pensionirung des Lehrpersonals an den deutschen Volksschulen des Regierungsbezirkes 
Oberbayern haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen hiewegen auf 
die Entschließung des Staatsministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten vom 4. Januar lfd. Irs. Nr. 21 867. 
7. Die wegen Errichtung einer zweiten landwirthschaftlichen Winterschule für Ober- 
bayern in Erding gefaßten Beschlüsse haben bereits Unsere Genehmigung erhalten und ver- 
weisen Wir in dieser Beziehung auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern 
für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 9. Februar ds. Is. Nr. 2100. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Ausgestaltung des landwirthschaftlichen 
Wanderunterrichtes ertheilen Wir Unsere Genehmigung insoweit dort die Errichtung von 
mindestens 3 bis 4 ständigen Kreiswanderlehrstellen neben dem bei der Winterschule vor- 
gesehenen Wanderlehrer in Aussicht genommen ist. Im Uebrigen hat die k. Regierung, 
Kammer des Innern, zunächst die durch den Beschluß veranlaßten Verhandlungen einzuleiten. 
9. Den Beschlüssen des Landrathes auf Erhöhung der Zuschüsse für Förderung der 
Privatwaldpflege, der Bienenzucht und der Fischzucht, sowie für Prämiirung von Privat- 
beschälern ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung unter Anerkemung der vom Land- 
rathe neuerdings bethätigten regen Fürsorge für die verschiedenen Zweige der Landwirthschaft. 
Auch der Beschluß des Landrathes bezüglich des kulturtechnischen Dienstes wirdmi.
	        
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