Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

.M 37. 
Nebersicht 
401 
5er Kreis-Ausgaßen und Kreis-Ginnahmen des Regierungs- 
bezirkes Nieoerbayern für das Jahr 1898. 
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
2 
I. Abschnitt. 
Kreis- Aus gabemn. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreiseinnahmen. . 16536 61 
Summa Cap. I für sich 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 2 800 — 
2 Diüääten und Reisekosten der WMitglieder des Landraths- 
Ausschusses . . 600— 
3 Regiekosten . 1100— 
Summa Cap. II 4600: 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 8 673 34 
b) aus der Kreisschuldotatio 4 644 48 
c) Anschlag der kärarialischen Dienstwohnungen und Dienstgründe 
80.K 23 — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Er- 
gänzungs-Zuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) 121 801 42 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 123 367 14 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90.X an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen, ein- 
schlüssig der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 47 160 4 — 9 — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds: 
aa) zur Aufbesserung des Anfangsmindestgehaltes der Schul- 
lehrer auf 860.040 205 18 36 
bb) besondere Zulagen à 90 ¾ an Verweser, weltiche 
Lehrerinnen und Verweserinnen 22 410 — 
  
  
  
 
	        
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