Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Nr 14354. 
Abschied für den Landrath der Pfalz über dessen Verhandlungen in den Sitzungen vom 8. bis 
20. November 1897. 
Im Mamen Seiner Majestät des Königs. 
Luitpold, 
Vvon Gottes Gnaden Küniglicher Prinj VOn Bayhern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Pfalz in seinen Sitzungen vom 
8. bis 20. November 1897 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und er— 
theilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1896. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1896 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1898. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks der Pfalz beträgt für das Jahr 1898 
3580 537 96 J, wovon ein Steuerprozent auf 35 805 X 37 — sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1898. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Beschlüsse und Anträge des Landrathes ertheilen Wir folgende Entschließungen: 
1. Dem Beschlusse des Landrathes, die Aufhebung der beiden Kreislateinschulen 
Frankenthal und Grünstadt als Kreisanstalten herbeizuführen und diese beiden Schulen als 
Gemeindeanstalten zu charakterisiren, kann — abgesehen von den dem Landrathe bereits durch
	        
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