Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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die einschlägigen Denkschriften der k. Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz bekannt- 
gegebenen rechtlichen Erwägungen — in Anbetracht der historischen Verhältnisse, dann mit 
Rücksicht auf die Bedeutung und Frequenz der beiden Anstalten eine Folge nicht gegeben 
werden. 
2. Der Landrath hat mehrfachen Abänderungen der Statuten der Kreisbaugewerkschule 
Kaiserslautern zugestimmt. Die Verbescheidung der beantragten Abänderungen wird durch 
das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten erfolgen. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes, wonach der Zuschuß an die besondere Schullehrer- 
Wittwen= und Waisenkasse des Kreises von 10 O00 X# auf 20 000 X erhöht wird, er- 
theilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
4. Der Beschluß des Landrathes, betreffend die Aenderung der Satzungen des gesetz- 
lichen Kreisvereines zur Unterstützung dienstuntauglicher Lehrer im Regierungsbezirke der 
Pfalz wurde gesonderter Austragung unterstellt. 
5. Der von dem Landrathe beschlossenen Errichtung von zwei Lehrstellen an der Kreis- 
baugewerkschule Kaiserslautern für die Lehrer Barth und Dorst und einer Lehrstelle für die 
Handelswissenschaften an der Realschule Ludwigshafen a. Rh. wurde bereits Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt und verweisen Wir auf Unsere Entschließungen vom 10. März lfd. Is. 
Nr. 2747 und vom 13. Jannar lfd. Is. Nr. 21827. 
6. Den Landrathsbeschlüssen über die Reorganisation der landwirthschaftlichen Kreis- 
winterschule in Kaiserslautern haben Wir bereits unterm 9. Januar lid. Is. Unsere Ge- 
nehmigung ertheilt. 
7. Der Landrath hat einen aus seiner Mitte hervorgegangenen Antrag auf Errichtung 
einheitlicher Vorbereitungsschulen für die Mittelschulen der Regierung befürwortend über- 
geben. Diesem Antrage kann zur Zeit nicht näher getreten werden. 
8. Der Landrath hat in zutreffender Auffassung der bedeutungsvollen Aufgaben der 
Kulturtechnik im Regierungsbezirke der Pfalz die Mittel zur Uebernahme des kulturtechnischen 
Dienstes auf die Kreisgemeinde und für Aufstellung von Kulturvorarbeitern bewilligt. Indem 
Wir bezüglich der Genehmigung dieser Beschlüsse auf die an die k. Regierung, Kammer 
des Innern, der Pfalz ergangene Entschließung vom 10. Dezember 1897 Nr. 24030 ver- 
weisen, sprechen Wir dem Landrathe gerne Unsere Anerkennung seiner für Hebung der 
Landeskultur bethätigten Fürsorge aus. 
9. Dem Landrathsbeschlusse über die Herstellung eines Uferschutzbaues am Altrheine in 
der Gemeinde Neuburg a. Rh. haben Wir Unsere Genehmigung schon ertheilt und ver- 
weisen Wir auf die an die k. Regierung, Kammer des Innern, der Pfalz ergangene 
Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 14. Dezember 1897 Nr. 24365. 
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