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Auch den übrigen auf die Rheindämme sich beziehenden Landrathsbeschlüssen, sowie dem
Beschlusse über die Vertauschung einer Grundfläche an die Linoleumfabrik Maximiliansau
ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
10. Die Beschlüsse des Landrathes vom 16. und 18. November v. Is. bezüglich der
Erweiterungsbauten bei der Kreisirrenanstalt Klingenmünster, der käuflichen Erwerbung von
Grundstücken für Zwecke dieser Neubauten und der Deckung der hierauf erwachsenden Kosten
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten, und nehmen Wir in dieser Beziehung
auf die Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 1. Mai lfd. Is.
Nr. 8959 Bezug.
Wir ertheilen auch den übrigen auf diese Anstalt und den auf die Kreiskranken= und
Pflegeanstalt Frankenthal sich beziehenden Beschlüssen des Landrathes Unsere Genehmigung.
11. Der Landrath hat den Kredit für die Unterbringung verlassener Kinder und armer
Waisen bei Privaten, dann in Waisen= und Rettungshäusern, um 4200 MK erhöht. Diesem
Beschlusse, welcher einem dringenden Bedürfnisse entgegenkommt, haben Wir Unsere Ge-
nehmigung gerne ertheilt.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner
opferwilligen und umsichtigen Förderung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade.
München, den 5. Juli 1898.
Luitpold,
Prinz vo#n SLayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. u. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.