Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M. 37. 415 
Aebersicht 
ber Kreis-Ausgaben uno Kreis-Einnahmen oes Regierungs— 
bezi rkes der Ffalz für das Jahr 1898. 
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
—1 
I. Abschnitt. 
Kreis-Ansgadben. 
—.Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen 4579 71 
« SummaCapl für ch 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder 2 400 — 
2 Diäten und Reisekosten! der Nitglieder des Landraths— 
ausschussees . . . 650 — 
3% Regiekossen 1 200 — 
Summa Erp- 1 4250 — 
III. Auf Erziehung und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärass .. — — 
b) aus der Kreisschuldotatio — — 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dienstarinde 
— — — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse. 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungszuschüsse (Cap. 1 §3 Tit. 4 der Einnahmen) 120 586 — 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 205 459 98 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90.4 an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen einschlüssig 
der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen 37 565 M. 26 — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds und 
zwar für Lehrer in Gemeinden unter 2500 Seelen auf 850 M 
und in Gemeinden über 2500 Seelen auf 910 4 84 516 70 
  
  
  
  
76“
	        
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