Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
  
  
  
  
  
  
AA 37. 437 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4. 
II. Gewerblich-technische Schulen. 
Zuschuß an die Kreisrealschule in Regensburg 977 15 
Summa § 2 977 15 
3] Deutsche Schulen: 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Bewillgungen beruhende Fun- 
dationsbeiträübe 19 282 17 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 460 02 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 69 446 56 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
Gesetze vom 10. November 1861 die früheren Kongrual= 
ergänzungszuschüsse 36 659 63 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 118 15772 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 ∆ au alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 33 750.0— — — 
  
  
  
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die 
wirklichen Schullehrer à 90 .4 nach 5, 10, 13, 15, 20 und 
je weiteren 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschluß- 
prüfung, dann für die ständigen Verweser, weltlichen Lehrer- 
innen und Verweserinnen à 72 K nach 5 und von 45.4 nach 
10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten 
Zeitpunkte an gerechnet 343 608 4 — 0 
Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden 
sind . 270 KK — 0 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung dienst- 
Tit. 8. 
  
  
  
unfähig gewordener Schullehrer 90 840 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienstalters- 
zulagen im Pensionsfalle . .l9.«—-J — 
c)zurUnterstützungdervordem l Januar 1896 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinnen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 3200 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers-Relikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXlIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240 .& bezw. 300 .& für eine Wittwe, 130 4 bezw. 
150 ∆ für eine Doppelwaise und 100 . für eine einfache 
Waise) 67 370 K — 0 — 
b) zur Ünterstützung der vor dem I. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrers-Relikten 2 000 
c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene * 2 000 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715 
Summa 8 3: 453 317 K — J 343 761 
Summa Cap. I A: 459 317 4 J 344 738 
  
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