Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Ebenso kann dem Antrage des Landrathes, der Frage wegen Errichtung eines Pro— 
gymnasiums in Forchheim aus Staatsmitteln näher zu treten, aus prinzipiellen Erwägungen 
eine Folge nicht gegeben werden. · 
2. Hinsichtlich der Bitte des Landraths um Erhöhung des Dotationszuschusses für 
die Volksschulen aus Centralfonds verweisen Wir auf Ziffer IV Nr. 4 des Landraths- 
abschiedes für Oberfranken für das Jahr 1897 vom 16. April 1897. 
3. Den hervorgetretenen zahlreichen Wünschen um Erbauung von Lokalbahnen läßt die 
k. Staatsregierung eingehende Würdigung zu Theil werden und wendet der angemessenen 
Ausgestaltung des Lokalbahnnetzes in Oberfranken, soweit dieselbe mit den verfügbaren tech- 
nischen Kräften und ohne Beeinträchtigung gleichwerthiger Interessen der übrigen Regierungs- 
bezirke bewirkt werden kann, ihre volle Fürsorge zu. 
4. Den vom Landrathe hinsichtlich der Dienstesinstruktionen für den Verwalter und 
Controleur der Kreisirrenanstalt und wegen Deckung des Bedarfs für diese Anstalt gefaßten 
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Dem Beschlusse des Landraths, wodurch die Beiträge zu den Distriktsstraßen auf 
50 000 X erhöht worden sind, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung. 
Bezüglich des Antrages, es möchten die Distriktsstraßen von größerer Bedeutung zu 
Staatsstraßen erhoben werden, verweisen Wir auf Ziff. 7 des Landraths-Abschieds vom 
6. Juli 1896 (Ges.= u. Verordn.-Bl. S. 432) und bemerken, daß durch das Budget für 
die XXIV. Finanzperiode eine erhebliche Mehrung des Staatszuschusses für die Distrikts- 
straßen vorgesehen ist. 
6. Den vom Landrathe bewilligten, erhöhten Zuschüssen zur Unterhaltung von Blöd- 
sinnigen und Irren in Anstalten ertheilen Wir in Anbetracht des edlen Zwecks, der damit 
gefördert wird, gerne Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, erkennen Wir gerne 
seine eifrige und ersprießliche Förderung der Kreisinteressen an und erneuern die Versicherung 
Unserer Huld und Gnade. 
München, den 25. Juni 1898. 
Luitpold, 
Prinz von Layern, 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann. Staatsrath v. May. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Kopplstätter.
	        
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