Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M37. 
Aebersicht 
441 
5er Kreis-AMusgaben und Kreis-Ginnahmen des Regierungs- 
bGezirkes Oberfranken für das Jahr 1898. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
– 
I. Abschnitt. 
Kreis- Ausgaben. 
J. Auf Erhebung und Verwaltung der Kreis-Einnahmen . 1491333 
SummaCapI für * 
II. Bedarf des Landrathes. 
1 Diäten und Reisekosten der Landrathsmitglieder .. 3 250 — 
2 Diäten und Reisekosten der Mitglieder des 3 Landrathe— 
Ausschusses 300 — 
3 Regiekosten. . » 1 200 — 
Summa Ep-t ñ 4750 — 
III. Auf Erziehnng und Bildung. 
1 Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Ständige Bezüge des Lehrer-Personals: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars 10 246 42 
b) aus der Kreisschuldotatio 16 315 77 
c) Anschlag der ärarialischen Dienstwohnungen und Dieustgründe 
4 — J — — 
Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotationsgesetzes vom 
10. November 1861 einschlüssig der früheren Kongrual-Ergänz- 
ungszuschüsse (Cap. 1 § 3 Tit. 4 der Einnahmen) 117995 65 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des gesammten 
Lehrpersonals in der bisherigen Weise aus Centralfonds 142 593 48 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 .X an alle Verweser 
und Schulgehilfen, sowie an die weltlichen Lehrerinnen einschlüssig 
der Verweserinnen und Hilfslehrerinnen. 42 480 K —– J — — 
d) zur Aufbesserung des Lehrereinkommens aus Kreisfonds: 
aa) in den in Art. 3 Abs. 1 Ziffer 3 des Schuldotations- 
gesetzes bezeichneten Gemeinden und zwar der wirklichen 
Schullehrer auf 850 M, der Verweser und weltichen 
Lehrerinnen auf 6600 f 69 930 17
	        
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