Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
  
  
  
  
  
  
M 37. 455 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
4 
III.Tit. 3. Dienstalterszulagen: 
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der 
XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirklichen Schullehrer 
à 90 .XK nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die 
ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen 
à 72.X nach 5 und von je 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und je 
weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
670 844 K+ 18 —½ — — 
b) aus Kreisfonds — — 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 9000 — 
b) Naturalverpflegungsbeiträge für Schulgehilfenstellen und Gehalts- 
zuschüsse für in Schulprovisorate ungewandelte Schulgehilfen. 
stellen 18 389 — 
c) zur Beschaffung von Aushilfen an Stelle des zu militärischen 
Uebungen einberufenen Lehrerpersonass 4000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und 1nterstigunge * das aktive 
Lehrerpersonal . 5000— 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen. 
Ständiger Beitrag zur älteren Schulfondskasse in Ansbach 3 430 — 
Tit. 7. Verträge zur Realexigenz der Schulen und zu Schulhausneu- 
auten: 
a) Realexigenzbeiträge für Schulen 172 — 
b) Beiträge zur Unterhaltung von Schulhäusern 24 150 
c) Beiträge zur Ausführung von Neubauten E— — 
Tit. 8. Ständige Banausgaben 130 — 
Tit. 9. Prüfungs= und Ausfsichtskosten: 
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- 
lichen und außerordentlichen Schulofsitationen, dann für Formular= 
papiere .. ..... ... 15286— 
b) für den Kueeschulifperoor 
aa) Gehalt 5 160 
bb) Gehaltszulage . 420 — 
cc) Diäten und Reisekosten 1 380 
Tit. 10. Pensionen und Alimentationen: 
a) Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt waren: 
aa) aus Centralfonss 60040— J – — 
bb) aus Kreissfonds- — — 
b) Zur Unterstützung des dienstunfähig gewordenen Lehrpersonals 
und zwar: 
aa) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrer: 
a)aus Centralfonds . 99 600 — 
5 aus Kreisfonds 97 739 82 
  
81*
	        
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