Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
1 4+ 
I. 3Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 MA an alle Schul- 1 
6 verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilsen 39 060 ∆ — Jt — — 
Tit.7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigungen s 
in den Budgets der XIX. und XXI. Finanzperiode für die wirk- 1 
lichen Schullehrer à 90. nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 
s 5 Dienstjahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für 
die ständigen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen # 
à 72 & nach 5 und von 45 .K nach 10, 13, 15, 20 und je 1 
weiteren 5 Jahren von dem bezeichneten Zeitpunkte an gerechnet 
670 844 44 18 — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
600 ∆K — — — 
Tit. 9. a) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstützung 
dienstunfähig gewordener Schullehrner 99 600 — 
b) zur Belassung eines Drittels der zuletzt bezogenen Dienst- 
alterszulagen im Pensionsfalle 7 527.-4 —J — — 
c) zur Unterstützung der vor dem 1. Jannar 1886 pensionirten 
Schullehrer, Verweser, Hilfslehrer und weltlichen Lehrerinuen, 
Verweserinnen und Hilfslehrerinnen . 3200 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrers- Nelikten: 
a) nach der in der XX. bezw. XXIII. Finanzperiode festgesetzten 
Norm (240.4 bezw. 300 K für eine Wittwe, 130 4 bezw. 
150 ∆ für eine Doppelwaise und 100 A für eine einfache 
Waise) .. I00 990 M — — — 
b) zur Unterstützung der vor dem 1. Januar 1896 zugegangenen 
Lehrers-Relikten . 2400— 
i c) für dürftige, dem Unterstützungsalter entwachsene Lehrerweisen 2 000 — 
Tit 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schulvisitationen 1715 — 
Summa § 3: 819 021 K 18 7 396 846 24 
Summa Cap. 1 A. 819 021 K 18 —/ 409 494 63 
B. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhanpt 2572 — 
Summa Cap.412 066 6 
II. Fundations- und Dotationsbeiträge der Gemeinden — I 
III Zuflüsse aus sonstigen Einnahmsquellen — — 
IV. Kreisumlage zu 31,6 Prozent # 
von der Steuerprinzipalsumme von 4 803 442 K 63 J0 nach Abzug 1 
von 2 % für Rückstände und Nachlässe im Nettobetrage von. 1 487 530 !+à 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 110 937 (95 
Summa der Kreis- —5 2 010 534 69 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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