Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

M. 37. 465 
Nr. 13894. 
Abschied für den Landrath von Unterfranken und Aschaffenburg über dessen Verhandlungen in 
den Sitzungen vom 8. bis 20. November 1897. 
Im Namen Seiner Maojestät des Königs. 
Tlitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Layern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg 
in seinen Sitzungen vom 8. bis 20. November 1897 gepflogenen Verhandlungen Vortrag 
erstatten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1896. 
Die gemäß Art. 15 lit, b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1896 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprinzipale für das Jahr 1898. 
Die Steuerprinzipalsumme des Regierungsbezirks von Unterfranken und Aschaffenburg 
beträgt für das Jahr 1898: 3475679 79 J, wovon ein Steuerprozent auf 
34 756 + 79 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1898. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die Anträge und Beschlüsse des Landraths ertheilen Wir nachstehende Ent- 
schließungen. 
1. Wir genehmigen den Beschluß des Landraths, durch welchen die Mittel zur Er- 
richtung einer Handelsabtheilung an der Kreisrealschule Würzburg zur Verfügung gestellt 
werden und beauftragen das Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegen- 
heiten, die zur Errichtung dieser Abtheilung erforderlichen Einleitungen zu treffen.
	        
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