466
2. Die Beschlüsse des Landraths wegen Erweiterung der Kreisirrenanstalt Werneck
haben Unsere Genehmigung bereits erhalten.
Auch den übrigen auf die Verhältnisse dieser Anstalt bezüglichen Landrathsbeschlüssen
ertheilen Wir hiemit Unsere Genehmigung.
3. Wir genehmigen ferner die Beschlüsse des Landraths, wonach ein eventueller Renten—
überschuß aus dem Maximilians-Hilfs-Getreidemagazinsfond zur Unterstützung der Natural-
verpflegsstationen Verwendung finden und aus dem gleichen Fond auch, soweit thunlich, die
Kinderbewahranstalt Bischofsheim unterstützt werden soll.
4. Gegenüber den Wünschen des Landraths wegen Aenderung des Ausführungsgesetzes
vom 5. April 1888 zum Reichsgesetze vom 5. Mai 1886 „die Unfall= und Kranken-
versicherung der in land= und forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten Personen be-
treffend“ und wegen Mitwirkung der Staatsregierung bei der Revision des letztgenannten
Gesetzes in dem vom Landrathe gewünschten Sinne verweisen Wir auf die bei den Ver-
handlungen des Landtags, zuletzt in den Sitzungen der Kammer der Abgeordneten vom
8 und 10. Februar lfd. Is. abgegebenen Erklärungen der Staatsregierung mit dem Bei-
fügen, daß die Anregungen des Landraths zum Theil ohnehin bereits der Erwägung unter-
stehen und daß je nach dem Ergebniß der Revision des Reichsgesetzes vom 5. Mai 1886
auch jene des Ausführungsgesetzes vom 5. April 1888 in Betracht gezogen werden wird.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm neuerlich
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner umsichtigen und ersprießlichen Förderung der Kreis-
interessen, sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
München, den 30. Juni 1898.
Luitpold,
Prinz von Sayern,
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch. Dr. v. Landmann.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Kopplstätter.