Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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diese Bewilligung eine Aenderung an den nach den bisher geltenden Bestimmungen den 
Lehrerinnen zukommenden staatlichen Leistungen für Dienstalterszulagen und Pensionsbezüge 
nicht eintritt. 
2. Dem Beschlusse des Landrathes über die Bewilligung von 7857 M 80 J zur 
Gewährung einer besonderen Zulage in der Höhe von 10 %% aus jenem Theile der Pension, 
welcher aus Kreismitteln und aus Mitteln des Unterstützungsvereins für dienstuntaugliche 
Schullehrer fließt, an die vor dem 1. Januar 1896 pensionirten Lehrer ertheilen Wir 
unter Anerkennung der darin zum Ausdrucke gebrachten wohlwollenden Fürsorge für die 
älteren Lehrerpensionisten gerne Unsere Genehmigung. 
3. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Aenderung einiger Bestimmungen der 
Satzungen des Kreisvereins zur Unterstützung dienstuntauglicher Lehrer haben Wir bereits 
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen deshalb auf die Entschließung des Staats- 
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 16. März ds. Js. 
Nr. 3810. 
4. Dem Beschluß des Landrathes, für den Fall der Einführung einer Handels- 
abtheilung an der Realschule Lindau und der Errichtung einer Reallehrerstelle für diese 
Handelsabtheilung vom 1. Januar 1899 an für diese neue Lehrstelle die gleichen Zu- 
schüsse, wie für die übrigen Reallehrerstellen dieser Anstalt zu Lasten des Kreises zu über- 
nehmen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
5. Genehmigt wird ferner der Beschluß des Landrathes, wonach zur Förderung der 
Obstbaumzucht, speziell zur Gewährung von Stipendien zum Besuche der k. Gartenbauschule 
in Weihenstephan, insbesondere der daselbst stattfindenden Obstbau= und Baumwärterkurse 
für das Jahr 1898 der Betrag von 500 Xá zur Verfügung gestellt wurde. 
6. Dem Beschlusse des Landrathes, den Zuschuß an den landwirthschaftlichen Kreis- 
ausschuß von Schwaben und Neuburg von 25 000 auf 28000 JX mit der ausdrücklichen 
Bestimmung zu erhöhen, daß aus diesem Gesammtreichniß der k. Landgestütsverwaltung 
wenigstens der Betrag von 3000 .X zur Prämiirung von Privatbeschälern im Kreise zur 
Verfügung gestellt werde, ertheilen Wir unter Anerkennung der hiemit bethätigten Fürsorge 
für die Pferdezucht Unsere Genehmigung. 
7. Der Beschluß des Landrathes, der Mindel-Korrektionsgenossenschaft Oberknöringen 
zur Schuldentilgung einen Beitrag von 3000 K unter der Voraussetzung der Uebernahme 
der zur Zeit bestehenden Schuldenlast durch die nun zu konstituirende Genossenschaft zu ge- 
währen, wird hiemit genehmigt. 
8. Dem Beschlusse des Landrathes auf Aufstellung eines dritten Kreiskulturingenieurs 
haben Wir bereits gerne Unsere Genehmigung ertheilt und nehmen hiefür auf die Ent- 
schließung des Staatsministeriums des Innern vom 29. Dezember 1897 Nr. 25459 Bezug.
	        
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