478
diese Bewilligung eine Aenderung an den nach den bisher geltenden Bestimmungen den
Lehrerinnen zukommenden staatlichen Leistungen für Dienstalterszulagen und Pensionsbezüge
nicht eintritt.
2. Dem Beschlusse des Landrathes über die Bewilligung von 7857 M 80 J zur
Gewährung einer besonderen Zulage in der Höhe von 10 %% aus jenem Theile der Pension,
welcher aus Kreismitteln und aus Mitteln des Unterstützungsvereins für dienstuntaugliche
Schullehrer fließt, an die vor dem 1. Januar 1896 pensionirten Lehrer ertheilen Wir
unter Anerkennung der darin zum Ausdrucke gebrachten wohlwollenden Fürsorge für die
älteren Lehrerpensionisten gerne Unsere Genehmigung.
3. Dem Beschlusse des Landrathes bezüglich der Aenderung einiger Bestimmungen der
Satzungen des Kreisvereins zur Unterstützung dienstuntauglicher Lehrer haben Wir bereits
Unsere Genehmigung ertheilt und verweisen deshalb auf die Entschließung des Staats-
ministeriums des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten vom 16. März ds. Js.
Nr. 3810.
4. Dem Beschluß des Landrathes, für den Fall der Einführung einer Handels-
abtheilung an der Realschule Lindau und der Errichtung einer Reallehrerstelle für diese
Handelsabtheilung vom 1. Januar 1899 an für diese neue Lehrstelle die gleichen Zu-
schüsse, wie für die übrigen Reallehrerstellen dieser Anstalt zu Lasten des Kreises zu über-
nehmen, ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Genehmigt wird ferner der Beschluß des Landrathes, wonach zur Förderung der
Obstbaumzucht, speziell zur Gewährung von Stipendien zum Besuche der k. Gartenbauschule
in Weihenstephan, insbesondere der daselbst stattfindenden Obstbau= und Baumwärterkurse
für das Jahr 1898 der Betrag von 500 Xá zur Verfügung gestellt wurde.
6. Dem Beschlusse des Landrathes, den Zuschuß an den landwirthschaftlichen Kreis-
ausschuß von Schwaben und Neuburg von 25 000 auf 28000 JX mit der ausdrücklichen
Bestimmung zu erhöhen, daß aus diesem Gesammtreichniß der k. Landgestütsverwaltung
wenigstens der Betrag von 3000 .X zur Prämiirung von Privatbeschälern im Kreise zur
Verfügung gestellt werde, ertheilen Wir unter Anerkennung der hiemit bethätigten Fürsorge
für die Pferdezucht Unsere Genehmigung.
7. Der Beschluß des Landrathes, der Mindel-Korrektionsgenossenschaft Oberknöringen
zur Schuldentilgung einen Beitrag von 3000 K unter der Voraussetzung der Uebernahme
der zur Zeit bestehenden Schuldenlast durch die nun zu konstituirende Genossenschaft zu ge-
währen, wird hiemit genehmigt.
8. Dem Beschlusse des Landrathes auf Aufstellung eines dritten Kreiskulturingenieurs
haben Wir bereits gerne Unsere Genehmigung ertheilt und nehmen hiefür auf die Ent-
schließung des Staatsministeriums des Innern vom 29. Dezember 1897 Nr. 25459 Bezug.