Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
37. 483 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
A 
III. g) außerordentliche Unterstützungen für Schuleehrers- Relikten aus 
Kreisfonds . 4200— 
h) Unterhaltsbeiträge aus Kreisfonds an Angehörige von Lehrern, 
welche wegen Unverbesserlichkeit entlassen werden mußten und 
keinen Anspruch an den Kreisverein mehr hahen 3 600 — 
Tit. 11. Unterstützungen für dürftige Schulamtszöglinge und Schul- 
praktikanten: 
a) für dürftige männliche Schulamtszöglinge 11 000 
b) für Schulpräparandinnen . 5000— 
Tit. 12. Uebrige Ausgaben: 
a) zur Förderung der Fortbildung der Schullehrter 8 000 — 
b) zur Unterstützung der Schuldienstexspektanten behufs methodischer 
Ausbildung und zur Honorirung ihrer Lehrer 4500 — 
) zur Unterstützung dürftiger und würdiger Schidinstrspertamten 
die länger als ein Jahr in Praxis stehen · 500— 
Tit. 13. Reservefond für die deutschen Schulen. 6 000— 
Summa §1: 681 * + 50 J- 809 724 96 
Progymnasien und Lateinschulen. 
Tit. 1. Exigenzzuschüsse: 
a) aus fundationsmäßigen Reichnissen des Staatsärars für das 
Progymnasium in Günzburg . .. 1976 18 
b) aus Kreisfonds: 
1. für das Progymnasium in Donauwörth 9180 — 
2. „ » „ Günzburg 8 266 — 
3. „ „ » „ Memmingen 12678 — 
4. „ „ 5% 5 Nördlingen. 9596 — 
5. „ Oettingen 11 791 74 
6. für die Lateinschule“ in Linaa 6584 — 
. » »Wallerstein. 124 — 
Tit. 2. Prüfungskosten. 400 — 
Tit. 3. Pensionen an quieseirte Studienlehrer und deren Relikten aus 
Centralfonds. .......... — — 
Sum# 60 594 92 
Taubstummen-Anstalten. 
Tit. 1. Dotationsbeiträge: 
a) für die Taubstummen-Anstalt in Augsburg 10 858 50 
b) für das Taubstummen-Institut in Dillingen 430 — 
Tit. 2. Freiplätze für Zöglinge: 
a) für 28 Knaben à 260 MA im Taubstummen-Institut in Augsburg 7280 — 
b) für 25 Mädchen à 200 A im Taubstummen-Institut in Dillingen 5000 — 
c) für ein protestantisches Mädchen im Central-Taubstummeninstitut 
in München, eventuell für Freiplätze im Taubstummeninstitut 
in Dillingen oder für Unterbringung von Kindern in protestan- 
tischen Rettungshäusern ......... 390 — 
Summa § 3 23 953 50 
  
  
  
 
	        
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