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1. in einer Stärke unter 90 Mann .. einen Einspänner“),
2. „ „ „ von 90 bis 300 Mann „ Zweispänner,
3., „ „ „ 301 bis 600 Maunn# zzeoei „ ,
Der Anspruch wechselt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, je nachdem sich die Stärke
des Kommandos oder des Transportes verändert.
Remontekommandos unter Führung eines Offiziers haben für den Marsch von dem
Orte, an welchem sie die für die Truppen bestimmten Remonten übernehmen, bis zum
Orte der Abgabe, ausschließlich der Strecken, auf welchen Eisenbahnbeförderung stattfindet,
Anspruch auf einen Zweispänner.
Von dem Offizier kann während der Dauer der vorübergehenden Einquartierung in der
Umgegend des Remontedepots zu allen dienstlichen Fahrten nach demselben u. s. w. und zurück
ein Einspänner beansprucht werden.
Werden Kommandos und Transporte auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen befördert,
so steht ihnen ein gleicher Anspruch auf Vorspann wie auf dem Marsche zu für die Wege-
strecken von den Quartieren nach den Einschiffungspunkten und von den Ausschiffungs-
punkten nach den Quartieren, wenn die Entfernung zwischen der Station und dem Ouartier-
ort mehr als ein Kilometer beträgt.
Zur Fortschaffung des Gepäcks der Offiziere und der Papiere bei den Uebungsreisen
des Generalstabes und der Kriegsakademie sowie bei den Kavallerie-Uebungsreisen dürfen
unter Berücksichtigung der Beladungsfähigkeit (siehe d) die erforderlichen Fuhrwerke ent-
nommen werden.
d. Für die Anfuhr der Verpflegungs= und Biwaksbedürfnisse bei
Uebungen und sonstigen Truppenzusammenziehungen.
Die Zahl der in Anspruch zu nehmenden Fuhrwerke wird einestheils bedingt durch
das Gesammtgewicht der zu befördernden Gegenstände, anderntheils durch die Beschaffenheit
der zurückzulegenden Wege und durch die Belastungsfähigkeit der Fuhrwerke. Bei Bemessung
der Belastungsfähigkeit ist im Allgemeinen auf die ortsübliche Beschaffenheit der Gespanne
Rücksicht zu nehmen. Sofern nicht außergewöhnliche Verhältnisse ausnahmsweise etwas
Anderes bedingen, hat
ein Einspinenen bis 600 Kilogramm,
„ Zweispänner von 600 „ 1000 „
„ Dreispänner „ 1000 „ 1400 „ ,
,,Bietspänner.. .,,1400,,1800 ,,
zu laden.
*) Sofern Einspänner nicht zu erlangen sind, hat überall, wo solche in Anspruch genommen werden dürfen,
die Gestellung von Zweispännern zu erfolgen.