Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

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Bescheinigung 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Beilage B 1. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
für die Gemeind W. im Bezirksamt.T. .... über geleisteten Vorspann. 
Zweck des Vor- Der . Ent- 
Bezeichnung spanns. Angahl. der Vorspannntfernung Datum! Zeit jfernung Name und 
d (Falls auf Grund geste ten ist gestellt vom Mithin E r Fütte- Wohnort des 
es einer Bescheinigung Gestellunas= der Gestellung des —S. 
Truppen= mehr als zweiFuhr sWagen von bis Gestellungs- " .J anIOSåSkIIUgZ-Borspann- 
. werke entnommen bis zum Vorspanns bis zu xq - 
theils, sind, ist das von S ' Entlassun Stun- # pause gestellers, sowie 
Transportsfedem einzelnen 51553— 2# 3 Entlassungs- g den 2 -*6 sonstige 
. : n — E S 
u. s. w. gehaenwerk fon.-k 22 Ee 22 ort ühr 28 22 Bemerkungen 
anzugeben.) E 2 Ssss bm bis kmI km Stunden 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 
1. Bataillon Zum Transport 4— 20P. 20 16. Juni5 Uhr1 5 1 
.. In= lvon Verpflegungs— « 18. Morgens 
fanterie= gegenständen, bis 18 
Regiments.] Fourage, Holz 12½ Uhr 
und Stroh im Mittags 
Gewicht von 
......... t..........kg « 
Erläuterungen. VNMMM. .. , den 16. Juni 18. 
Zu Spalte 2: Unzutreffendes ist zu durchstreichen. 
Zu Spalte 5 und 8: Diese Spalten werden von der Ge- 
meinde oder dem Bezirksamte ausgefüllt. 
Zu Spalte 9: Diese Spalte ist nur auszufüllen, wenn in 
die Zeit der Hinfahrt oder der Rückfahrt die 
regelmäßige Fütterung füällt. 
Unterschrift des Kommandeurs 
bezw. Transportführers. 
(Name und Charge).
	        
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