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14. Juni 1898 — Gesetz- und Verordnungsblatt 1892 Seite 912, 1897 Seite 209
und 1898 Seite 327) Anwendung.
München, den 30. November 1898.
Dr. Frhr. v. Crailsheim.
XNr. 23708.
Bekanntmachung, den Vollzug der Unfallversicherungsgesetze, dann des Invaliditäts= und Alters-
versicherungsgesetzes betreffend.
K. Staatsministerien des Innern und der Finanzen.
Im Vollzuge des § 48 des Unfallversicherungsgesetzes vom 6. Juli 1884, des § 52
des Gesetzes über die Unfall= und Krankenversicherung der in land= und forstwirthschaftlichen
Betrieben beschäftigten Personen, dann des § 72 des Invaliditäts= und Altersversicherungs-
gesetzes vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß nach Enthebung des zum zweiten
Staatsanwalt am k. Verwaltungsgerichtshofe beförderten bisherigen k. Regierungsrathes
Gottfried Ruhwandl in Regensburg von der Funktion eines stellvertretenden Vorsitzenden mit
Wirkung vom 1. Dezember ds. Is. an als Stellvertreter des Vorsitzenden des Schiedsgerichts:
1. der land= und forstwirthschaftlichen Berufsgenossenschaft für den Regierungsbezirk
der Oberpfalz und von Regensburg,
2. im Geschäftsbereiche der Staatsforstverwaltung für den gleichen Regierungsbezirk,
3. der Versicherungsanstalt der Oberpfalz und von Regensburg,
4. der Sektion XI der Brennereiberufsgenossenschaft der k. Regierungsrath Ernst
Freiherr von Grießenbeck in Regensburg ernannt wurde.
München, den 5. Dezember 1898.
Dr. ärhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
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Nr. 24975.
Bekanntmachung, vierter Nachtrag zu dem Gesanmtverzeichnisse der den Militäranwärtern in
den Bundesstaaten vorbehaltenen Stellen betreffend.
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium.
Unter Bezugnahme auf das Ausschreiben vom 16. Juni ds. Is. — Gesetz= und Ver-
ordnungsblatt Seite 318 — wird die im Centralblatte für das Deutsche Reich vom laufenden
Jahre S. 432 ff. abgedruckte Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. November ds. Js.
veröffentlicht.
München, den 5. Dezember 1898.
Frhr. v Feilitzsch. Frhr. v. Asch.