Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

614 
Nr. 25843. 
Bekanntmachung, Nachtragsverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Besähigung zu dem Einjährig-Freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, betreffend. 
K. Staatsministerium des Innern und K. Kriegsministerium. 
Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 22. Mai ds. Is. — Gesetz- und 
Verordnungsblatt S. 238 —, sowie im Hinblicke auf § 90,z der Wehrordnung für das 
Königreich Bayern wird das in Nr. 48 des Centralblattes für das Deutsche Reich ab- 
gedruckte Nachtragsverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zengnissen 
über die wissenschaftliche Befähigung für den Einjährig-Freiwilligen Militärdienst berechtigt 
sind, veröffentlicht. 
München, den 16. Dezember 1898. 
Frhr. v. Feilitzsch. Frhr. v. Asch. 
derjenigen Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Peant en über die 
Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
(Vergl. Bekanntmachung vom 11. Mai 1898, Central-Blatt S. 249.) 
Bemer kungen: 
1. Die mit bezeichneten Gymnasien (#. a.) und Progymnasien (PB. a. und C. a.) an Orten, an welchen 
sich keine der zur Ertheilung wissenschaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. b., B. b. 
und c. oder C. c. (Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium) mit obligatorischem Unterricht im Latein 
befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen dispensirten 
Schülern auszustellen, wenn letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte regelmäßig 
theilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung 
ein Heuguiß über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
2. Die mit #x bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein. 
Oeffentliche Lehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Elsaß-Lothringen. 
Saargemünd: Gymnasium (verbunden mit Real-Abtheilung) — bisher: Gymnasium, unter A. a. 
XXVI des Hauptverzeichnisses. 
c. Ober-Realschulen. 
Königreich Preußen. 
München-Gladbach: Ober-Realschule (bisher: [Realschule, unter C. b. 1 des Hauptverzeichnisses). 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.