Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

606. 615 
B. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der ersten (obersten) 
Klasse zur Darlegung der Befähigung nöthig ist. 
c. Real-Progymnasien. 
Königreich Württemberg. 
Böblingen: Real-Lyzeum. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bezüglich der im Juli 1898 
abgehaltenen Versetzungsprüfung von Klasse VII nach Klasse VIII. 
C. ehranstalten, bei welchen das GBestehen der Entlassungsprüfung zur Darlegung der 
Vefähigung gefordert wird. 
a. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
Eschwege: Progymnasium (verbunden mit Realschule) — bisher: Progymnasium (verbunden mit 
Real-Progymnasium), unter C. a. I. des Hauptverzeichnisses. 
Sprottau: Progymnasium (bisher: Real-Gymnasium, unter A. b. 1 des Hauptverzeichnisses). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1897. 
Striegau: Progymnasium (bisher: Progymnasium, unter C. a. 1 des Hauptverzeichnisses). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirken de Kraft bis zum Ostertermin 1898. 
b. Realschulen. 
Königreich Preußen. 
Berlin: f.Zwölfte Realschule. 
Eschwege: Realschule (verbunden mit Progymnasium) — bisher: Real-Progymnasium (verbunden 
mit Progymnasium), unter C. c. I des Hauptverzeichnisses. 
Frankfurt a. Main: Liebig-Realschule (bisher: Realschule zu Bockenheim, unter C. b. I des 
Hauptverzeichnisses). 
Fulda: Realschule (bisher: Real-Progymnasium, unter C. c I des Hauptverzeichnisses). 
Anmerk. Die Anerkennung hat für die Anstalten zu Berlin, Eschwege und Fulda 
rückwirkende Kraft bis zum Ostertermin 1898. 
Königreich Württemberg. 
Freudenstadt: Realanstalt. 
Sindelfingen: sRealanstalt. 
Anmerk. Die Anerkennung hat für beide Anstalten rückwirkende Kraft bezüglich 
der im Juli 1898 abgehaltenen Entlassungsprüfungen. 
Großherzogthum Baden. 
Baden: [Realschule (verbunden mit Real-Progymnasium). 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Schlusse des Schuljahrs 
1896/97. 
Elsaß-Lothringen. 
Saargemünd: Real-Abtheilung des Gymnasiums. 
Anmerk. Die Anerkennung hat rückwirkende Kraft bis zum Schlusse des Schuljahrs 
1897/98.r
	        
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