6 Michaels-Orden — Notiz.
Michaels-Orden.
— Unterstützungsbeiträge aus dem Fonds des
Verdienstordens vom heil. Michael. 259.
Militäranwärter.
— Nachtrag zu dem Gesammtverzeichnisse der den Militär-
anwärtern in den Bundesstaaten vorbehaltenen
Stellen. 175. 606.
— Gesammtverzeichniß der Privat-Eisenbahnen und durch
Private betriebenen Eisenbahnen, welchen die Ver-
pflichtung auferlegt ist, bei Besetzung von Beamten-
stellen Militäranwärter vorzugsweise zu berücksichtigen.
188.
— Abänderungen des Verzeichnisses der auf die Militär-
verwaltung bezüglichen, den Militäranwärtern vor-
behaltenen Stellen. 203.
— Aenderungen des Verzeichnisses der den Militäran-=
wärtern im Reichsamt des Innern und auf die Militär-
verwaltung bezüglichen, vorbehaltenen Stellen. 206.
— Abänderungen in dem Verzeichnisse der den Militär-
anwärtern im bayer. Staatsdienste vorbehaltenen
Stellen. 344.
— Abänderungen in dem Verzeichnisse der den Militär-
anwärtern im Reichsdienste vorbehaltenen Stellen.
504.
— Erneuerung der Meldungen der in den Be-
werberverzeichnissen der Behörden aufgeführten
Militäranwärter. 586.
Militär-Milder- Stiftungsfond; Ver-
mögensstand für das Etatsjahr 1896/97. 27;
Militär-Verdien storden. Siehe „Ordens-
verleihung.“
Militärwesen.
— Festsetzung der für die Naturalverpflegung zu ver-
gütenden Beträge für das Jahr 1898. 11.
— Vermögensstand des Militär-Wittwen= und Waisen-
fonds, dann des Invaliden= und des Militär-Milden-
Stiftungsfonds für das Etatsjahr 1896/97 27.
— Regelung der Verwendung der dem bayer. Militär-
Wittwen= und Waisenfonds zugewendeten, aus den
von Frankreich für die deutschen Occupationstruppen
gezahlten Verpflegungsgeldern stammenden Erspar-
nissen. 225. — Ausführungsbestimmungen hiezu. 226.
— Gründung von Militärfreistellen im Institute der
Englischen Fräulein in Nürnberg. 234.
— Hauptetat der Militärverwaltung des Königreichs
Bayern für die Zeit vom 1. April 1898 bis 31. März
1899 — Rechnungsjahr 1898. — 309.
Militärwesen.
— Instruktion zur Ausführung des Gesetzes über die
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden
in der Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898. 509.
— Gesammtverzeichniß derjenigen Lehranstalten, welche
zur Ausstellung von Zeugnissen über die Befähigung
für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt
sind. 288. — Nachtrag hiezu. 614.
— Aenderungen der Landwehr-Bezirks-
Eintheilung 680. 628. 629.
Militär-Wittwen= und Waisenfond 2c.;
Vermögensstand desselben für das Etats-
jahr 1896/97. 27.
— Regelung der Verwendung der dem bayer.
Militär-Wittwen= und Waisenfond zugewen-
deten, aus den von Frankreich für die deutschen
Occupationstruppen gezahlten Verpflegungs-
geldern stammenden Ersparnisse. 225. —
Ausführungsbestimmungen hiezu. 226.
Minderjährige; Verbot der Theilnahme an
Versammlungen. 289.
N.
Nachnahmesendungen. 625.
Nahrungs= und Genußmittel. Unter-
suchungsanstalten; hier Aufhebung der Allerh.
Verordnung vom 5. Juli 1892 und Abänderung
einiger Bestimmungen der Allerh. Verordn.
vom 27. Januar 1884.
Namensbeilegung und
einigung. 170.
Naturalleistungen für die bewaffnete Macht
im Frieden; Instruktion zur Ausführung
des Gesetzes über die Naturalleistungen für
die bewaffnete Macht im Frieden in der
Fassung des Gesetzes vom 24. Mai 1898. 509.
Naturalverpflegung.
— Festsetzung der für die Naturalverpflegung
zu vergütenden Beträge für das Jahr 1898. 11.
Nebeneisenbahnen. Siehe „Eisenbahnen“.
Notiz über Ausgabe der Titelblätter und Re-
gister vom Jahre 1897. 6.
Wappenver-