Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1898. (25)

8. 59 
Für praktische Fälle kann F immer gleich der Fläche des ebenen Dreiecks, also je nach 
den gegebenen Bestimmungsstücken 
C#. sin a sin #§# 
2 sin (a + 6)7 
a. b. sin y 
2 
  
  
V'S)(S—b) (c) 
gesetzt werden. 
Zugleich ist für die Ausdehnung des ganzen Königreichs Bayern (einschließlich der Pfalz) 
log. k = 1,7037—10 
anzunehmen. 
e) Berechunng der Dreiecksseiten und Coordinaten. 
8 10. 
1. Die Berechnung der Dreiecksseiten und Coordinaten hat den ganzen Centimeter als 
Rechnungsgrenze und diesen sicher zu geben. 
Soferne die Coordinaten der ältern Punkte noch in Ruthen gegeben sind, werden die- 
selben vorher unter geeigneter Prüfung in Metermaaß umgerechnet. Der Logarithmus des 
Umwandlungs-Faktors ist 0,4651733e. 
Die neue Bezeichnung dieser Punkte (Nummerirung in der Steuergemeinde) sowie die 
Meter-Coordinaten derselben sind beim Abschlusse der Berechnungsarbeiten mit rother Tinte 
in den älteren Coordinatenverzeichnissen bei den einschlägigen Punkten vorzutragen. 
2. Die Beobachtungsmittel und die reduzirten Richtungen sind in ganzen Sekunden 
zu geben. Die Rechnungsgrenze ist für Punkte III. Ordnung die Zehntel-, für Punkte 
IV. Ordnung die ganze Sekunde. Die sphärischen Ergänzungen sind stets zu berücksichtigen, 
sobald die Ordinate des zu berechnenden oder Ausgangspunktes im Netze III. Ordnung 
20, im Netze IV. Ordnung 40 km überschreitet. Hinsichtlich zulässiger Ausnahmen wird 
auf die nachfolgende Ziffer 3, Abs. 2 verwiesen. 
Diese Ergänzungen können an Stelle der Rechnung aus graphischen Hilfstafeln ent- 
nommen werden. « 
3. Die Berechnung vorläufiger Coordinaten erfolgt nach den Mustern Anlage 4 und 5, An 
ersteres für Rückwärtseinschneiden, letzteres für Dreiecksbestimmung. 
Sofern nicht besondere Verhältnisse, z. B. große sphärische Ergänzungen, anderes be— 
dingen, kann die Ableitung der vorläufigen Coordinaten über die in Ziffer 2 angegebenen 
Ordinatengrenzen hinaus bis zu y — 60km vollständig in der Ebene vollzogen werden. 
Die Ausgleichung hat nach Näherungsmethoden zu erfolgen. Dieselben müssen aber 
von dem k. Katasterbureau genehmigt sein und dabei der Bedingung entsprechen, jede Willkür 
13 
lage 
1 5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.