Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1899. (26)

M G60. 1047 
Nr. 289971. 
Bekanntmachung, die Entwerthung von Wechselstempelmarken betreffend. 
fl. Staatsministerium der Finanzen. 
Es wird hiemit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom Bundesrathe in seiner 
Sitzung vom 14. ds. Mts. Nachstehendes beschlossen worden ist: 
„Wenn Wechselstempelmarken, welche mit dem Vordrucke „den##ten 18. 
versehen sind, nach dem 31. Dezember 1899 entwerthet werden, so ist es zulässig, 
die vorgedruckte Ziffer 18 (oder die Ziffer 8 allein) zu durchstreichen oder durch 
Ueberschreiben in 19 umznändern.“ 
München, den 19. Dezember 1899. 
Dr. Frhr. v. Riedel. 
Nr. 28340. 
Bekanntmachung, Einverleibung der Landgemeinden Thalkirchen und Laim 
in die Stadtgemeinde München betreffend. 
Kigl. Staatsministerien der Justiz, des Innern und der Finanzen. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luitpold, des Königreichs Bayern 
Verweser, haben Allerhöchst zu genehmigen geruht, daß vom 1. Januar 1900 ab die 
Gemeinden Laim und Thalkirchen vom Bezirksamte München I, dem Anttsgerichte 
München II und dem Landrentamte München getrennt und mit dem Verwaltungsbezirke 
der unmittelbaren Stadt München sowie mit dem Amtsgerichte München I und den Stadt- 
rentämtern München I, II, III und 1V vereinigt werden.
	        
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